Viele Tarife für Autoversicherungen können Sie selbst berechnen, vergleichen und abschließen. Dazu steht Ihnen der kostenlose Versicherungsvergleich auf unserer Webseite zur Verfügung. Egal ob Sie unter Beibehaltung Ihres derzeitigen Fahrzeugs die Versicherung wechseln oder ein neu angeschafftes Fahrzeug (Fahrzeug-/Halterwechsel) versichern wollen: Sie können es bei uns online erledigen.
Ihre Vorteile mit dem Kfz-Versicherungsvergleich
günstige Tarife für Autos, SUV & Kleinbusse (PKW)
Angebot und Antrag online
geeignet für Neu-Abschluss und Versicherungswechsel
inkl. eVB-Nummer (bei Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens)
inkl. Kündigungsformular (wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln wollen)
Kfz-Versicherung über kostenlosen Experten-Vergleich
Wir vergleichen über 30 Kfz-Versicherungen und bieten Ihnen dazu auch die kostenlose Beratung und unabhängigen Service. Lassen Sie sich Ihren individuell passenden Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen von uns zusammenstellen. Die Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und wir verlangen auch keine Aufschläge. Das gilt für die Kfz-Versicherung sowie für alle anderen Versicherungsbereiche. Die über unseren Versicherungsmakler-Service angebotenen Kfz-Versicherungen haben aus unserer Erfahrung eine bessere Versicherungsqualität als Direkt- und Online-Tarife. Zudem achten wir darauf, dass die Versicherung optimal auf Ihre Situation und Fahrzeug abgestimmt ist. Dadurch sind Sie für den Schadenfall bestens gewappnet.
30 deutsche Kfz-Versicherungen
kostenloses & individuelles Angebot nach Ihren Wünschen
freier Versicherungsmakler (kein Versicherungsvertreter oder Agentur)
kostenlose Beratung
Service unabhängig von nur einer Versicherungsgesellschaft
Wir kennen es aus dem Tagesgeschäft, dass Versicherungskunden über erhebliche Beitragssteigerungen informiert werden und sich dann darüber beschweren. Das ist verständlich, denn niemand will zu viel Geld für eine Versicherung ausgeben. Es gibt eine Reihe an Gründen, weshalb die Kosten für die Kfz-Versicherung weiter steigen – sogar regelrecht explodieren.
Liste der Kfz-Versicherungen (Versicherungsmakler-Service)
Wir zeigen Ihnen hier die Kfz-Versicherungen, von denen Sie über uns ein Angebot sowie die kostenlose Beratung erhalten können. Uns ist es nicht möglich, eine vollständige Marktabdeckung anzubieten, jedoch können wir mit über 30 Kfz-Versicherungen einen Großteil des Marktes abdecken (Stand: Oktober 2025).
AdmiralDirekt
AIG Europe S.A.
Allianz
Alte Leipziger
AXA
Baloise
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
BavariaDirekt
BGV/BADISCHE VERSICHERUNGEN
Concordia
Condor
Continentale
DA direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG
DBV (Deutsche Beamten Versicherung)
DIALOG
dieBayerische
Ergo
EUROPA
Gothaer
HanseMerkur
HDI
Helvetia
Hiscox (nur New-/Oldtimer)
ITZEHOER VERSICHERUNG
JANITOS
KRAVAG ALLGEMEINE (R+V)
KRAVAG LOGISTIC (R+V)
LIPPISCHE LANDESBRANDVERSICHERUNG
Mannheimer (nur New-/Oldtimer
Nürnberger Allgemeine
Nürnberger Beamten
Nürnberger Garanta
Provinzial Nord
R+V
Rhion
Signal Iduna
Sparkassen DirektVersicherung
SV Sparkassenversicherung
VKB Versicherungskammer Bayern
VERTI
VHV
VOLKSWOHL-BUND prokundo
WÜRTTEMBERGISCHE
ZURICH
Ein individuelles Angebot und ggf. kostenlose Beratung fragen Sie bitte über eines unserer Online-Formulare an.
Kfz-Versicherungsvergleich: eigenständig oder über Experten?
Sie wollen Geld sparen und ohne Beratung Ihr Auto versichern? Dann nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und berechnen Sie mit dem Vergleichsrechner auf unserer Webseite eine Kfz-Versicherung. Über diesen Online Kfz-Versicherungsvergleich berechnen Sie viele Angebote gleichzeitig. In der Ergebnistabelle sehen Sie die günstigen Autoversicherungen, die vom Vergleich berechnet wurden. Zudem stehen weitere Details zum jeweiligen Tarif bereit. Sie können sofort den Versicherungsantrag stellen und die Kfz-Versicherung wechseln. Wenn Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen auf sich zulassen möchten (Halterwechsel), dann erhalten Sie die eVB-Nummer unmittelbar nach dem Antrag. Der Onlinerechner ist für Sie geeignet, wenn Sie eigenständig eine Kfz-Versicherung abschließen bzw. wechseln wollen und Sie sich über den gewünschten Versicherungsumfang im Klaren sind, die Versicherungsbedingungen selbst durcharbeiten und eigenständig über den Tarif entscheiden wollen. Es erfolgt hierbei keine Beratung oder Haftung!
Aus Erfahrung wissen wir: über die Online-Vergleiche werden Fahrzeuge komplett falsch versichert, es kommt zu Problemen bei der Übernahme der Schadenfreiheitsklasse, im Schadenfall kommt es zur Leistungsverweigerung des Versicherers und für die Klärung von Problemen oder Änderungen am Vertrag ist niemand erreichbar. Daher können wir Ihnen nur empfehlen, den Abschluss von Versicherungsverträgen einem Versicherungsexperten zu überlassen. Sie selbst vermeiden damit jede Menge Probleme und sind schlauer als viele andere, die dann erst im Schadenfall klug werden. Die über unseren Versicherungsservice angebotenen Tarife sind nicht immer teurer als bei den Internet- oder Billigversicherern. Im Gegenteil, wir können auch günstiger sein.
Vorteile des Online-Vergleichs
günstige Direkt-Tarife für alle, die Geld sparen wollen
Antrag online stellen
Nachteile des Online-Vergleichs
hohes Risiko, einen Tarif mit schlechten Versicherungsbedingungen zu wählen
hohes Risiko einer Falschversicherung (wir kennen genug Beispiele)
keine Beratung für den richtigen Versicherungsschutz
In aller Regel kommen Verbraucher schnell in die Verlockung, nur den Beitrag von verschiedenen Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Wer hier nur nach „günstig“ sucht, wird dann zumeist im Schadenfall enttäuscht, wenn die Kfz-Versicherung nicht reguliert oder nur einen kleinen Anteil bezahlt. Der Grund: Bei den Versicherungsbedingungen gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Zum Beispiel ist es so, dass zwar auf dem Versicherungsschein überall „Teilkasko“ stehen mag, sich jedoch die Leistungen gravierend unterscheiden. Deshalb haben wir uns einmal angeschaut, wie man sich im schlechtesten Fall über eine günstige Versicherung „versichern“ kann und wie man es im besten Fall machen kann. Es kommt natürlich immer auf die eigenen Wünsche und persönliche Situation einschließlich des Fahrzeugs an. Eine kostenlose Beratung durch einen Experten (Versicherungsmakler) ist oft ratsam.
Schadenart bzw. Schadenbeispiel
"günstige" Versicherung
"richtige" Versicherung
Kfz-Haftpflicht
Eigenschäden, z.B. eigene Fahrzeuge im gleichen Haushalt untereinander oder Beschädigung des eigenen Eigentums durch das eigene Fahrzeug (z.B. Gebäude, Garage usw.)
nicht versichert
versichert
Rabattschutz (ein Schadenfall frei pro Jahr, ohne dass die Versicherung intern die SF-Klasse zurückstuft; auch für Vollkasko gültig, wenn diese eingeschlossen ist)
nicht versichert
versichert
Anhebung der Haftpflicht-Deckung für Mietwagen im Ausland nach deutschem Recht ("Mallorca Police")
nicht versichert
versichert
Kasko (Teil- und Vollkasko)
Regulierung von Haftpflichtansprüchen bei einem unverschuldeten Unfall: Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, reguliert die eigene Versicherung auch bei unverschuldeten Unfällen den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug und regressiert eigenständig bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
nicht versichert
versichert
Beseitigung von Parkplatzschäden im sog. Smart-Repair Verfahren (einmal jährlich bis 300€ mit 50€ Selbstbeteiligung)
nicht versichert
versichert
Übernahme der Mietwagenkosten bei Totalentwendung und nach einem Verkehrsunfall des kaskoversicherten Pkw
nicht versichert
versichert
Ausgleich einer Wertminderung des Pkw nach einem reparierten Schaden
nicht versichert
versichert
Reifenschäden
nicht versichert
versichert
Autoinhaltsversicherung bis 1.500€ ("Hausratversicherung" im Auto)
nicht versichert
versichert
Kosten einer Falschbetankung (Abpumpen und Entsorgung des Kraftstoffs inkl. Reinigung des Kraftstofftanks)
nicht versichert
versichert
GAP-Deckung in der Vollkasko (wichtig bei Leasing und Finanzierung)
nicht versichert
versichert
Reifenplatzer gelten als Unfallschäden inkl. Folgeschäden
nicht versichert
versichert
Erweiterung der Elemtargefahren (Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen, Erdfall, Muren und Vulkanausbrüche)
nicht versichert
versichert
Schäden am Fahrzeug nach vollendeter oder versuchter Entwendung des Fahrzeugs
nicht versichert
versichert
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
nicht versichert
versichert
Reparatur von Glasschäden ohne Selbstbeteiligung (Ausnahme: Austausch der Glasscheibe), wenn Reparatur in Absprache mit der Versicherung erfolgt
nicht möglich
versichert
Definition Schäden durch Tierbiss
nur auf Marderbiss beschränkt
Bissschäden durch alle Tiere versichert
unmittelbare Schäden durch Tierbiss
nicht versichert oder nur begrenzt versichert
unbegrenzt versichert
unmittelbare Schäden durch Tierbiss auch im Fahrzeuginnenraum
nicht versichert
unbegrenzt versichert
Folgeschäden durch Tierbiss (z.B. defekte Steuerteile)
nicht versichert oder nur begrenzt versichert
unbegrenzt versichert
Schäden durch Kurzschluss (z.B. Verkabelung einschl. angrenzender Aggregate)
nicht versichert oder nur begrenzt versichert
unbegrenzt versichert
Folgeschäden durch Kurzschluss
nicht versichert oder nur begrenzt versichert
unbegrenzt versichert
Zusammenstoß mit Tieren jeder Art (statt nur mit Haarwild)
nicht versichert
versichert
Neupreisentschädigung bei Totalschaden (nur Erstbesitzer)
nicht versichert
bis 36 Monate und länger
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, wenn Erstbesitzer durchgängig im entsprechenden Tarif versichert ist
nicht versichert
auf unbegrenzte Zeit versichert
Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden
nicht versichert
bis 36 Monate und länger
Kein Abzug "Neu für alt"
nicht möglich
kein Abzug (auch nicht für Akku)
Zusatzbausteine
Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung
zumeist beides möglich
beides möglich
Kfz-Schutzbrief: Hilfe bei Panne oder Unfall (Abschlepp- und Bergungskosten)
nicht versichert
mitversichert oder als Zusatzoption versicherbar
Regulierung von unverschuldeten Unfällen im Ausland über die eigene Versicherung (Auslandsschadenschutz)
nicht versichert
mitversichert oder als Zusatzoption versicherbar
Entschädigung von Personenschäden des Fahrers, wenn es ein berechtigter Fahrer ist, der einen Unfall selbst verschuldet (Fahrerschutzversicherung)
nicht versichert
mitversichert oder als Zusatzoption versicherbar
Schäden am Fahrzeug, die ihre Ursache in einem Bremsvorgang haben
nicht versichert
mitversichert oder als Zusatzoption versicherbar
Schäden am Fahrzeug, die auf den Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind
nicht versichert
mitversichert oder als Zusatzoption versicherbar
Schäden am Fahrzeug, die ihre Ursache in einem Materialbruch haben (z.B. Achsbruch und anschließender Unfall)
nicht versichert
mitversichert oder als Zusatzoption versicherbar
Leistungen bei Elektro-/Hybrid Fahrzeugen
Überspannungsschäden beim Ladevorgang
nicht versichert
versichert
Diebstahl des Ladekabels/Ladeadapters (auch während des Ladevorgangs)
nicht versichert
versichert
Allgefahren-Deckung für den Akku
nicht versichert bzw. nur begrenzt mitversichert
unbegrenzt versichert
Tierbiss- und deren Folgeschäden am Akku
nicht versichert bzw. nur begrenzt mitversichert
unbegrenzt versichert
Akku Zustandsdiagnostik bei Beschädigung, Restwertermittlung, Abschlepp- oder Transportkosten bei Beschädigung des Akkus (bis 1.500€)
nicht versichert
versichert
Kosten für Wassercontainer
nicht versichert
versichert
Fahrzeugabstellungskosten bis 14 Tage
nicht versichert
versichert
Ausbau- und Verbringungskosten des Akkus bis 3.000 € (zur Erfüllung einer gesetzlichen Rücknahmepflicht)
nicht versichert
versichert
Kfz-Schutzbriefleistungen auch bei Entladung des Akkus (Abschleppen bis zur nächsten Ladestation)
nicht versichert
versichert
Unberechtigte Nutzung der Ladekarte nach Entwendung bis 150€ bei Elektro-/Hybridfahrzeugen (Teilkasko-Schutz)
nicht versichert
versichert
Neu-/Kaufpreis-Plus in Höhe von 3.000 € beim Wechsel auf ein reines Elektro- und Wasserstofffahrzeug nach einem Totalschaden bzw. Totalentwendung
nicht versichert
versichert
Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung Geld sparen?
Der Wunsch, bei der Kfz-Versicherung zu sparen, besteht bei den meisten Autofahrern. Wer jedes Jahr die Kfz-Versicherung wechselt, stellt aber auch fest, dass irgendwann einmal das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Irgendwann kann man nicht mehr sparen, weil es eben nicht mehr günstiger geht.
1. Jährliche Zahlung wählen
Der Versicherungsbeitrag ist immer ein Jahr im Voraus fällig. Wer die monatliche Zahlweise wählt, muss einen Ratenzahlungszuschlag bezahlen. Der kann bis ca. 12% reichen. Bei viertel- oder halbjährlicher Zahlweise ist der Zuschlag geringer, bei jährlicher Zahlung fällt er gar nicht an. Kurzum: Wenn Sie es können, dann zahlen Sie den Beitrag jährlich. Das gilt allerdings nur, wenn Sie dadurch nicht in den Dispo-/Überziehungsbereich Ihres Girokontos gelangen.
2. Selbstbeteiligung erhöhen
Bei Teil- und Vollkasko wird in aller Regel ein Selbstbehalt vereinbart. Ist er niedrig, ist der Versicherungsbeitrag höher. Viele Versicherungskunden wählen eine Selbstbeteiligung von 150€ in der Teilkasko und 500€ in der Vollkasko. Das ist mehr oder weniger Standard.
Bei der Teilkasko einen höheren Selbstbehalt zu wählen, macht wenig Sinn. Die Einsparungen sind nur gering. Anders ist es bei der Vollkasko. Hier reduziert sich der Jahresbeitrag meist deutlicher.
Wer keinen Rabattschutz in der Vollkasko vereinbart, wird im Schadenfall sowieso zurückgestuft. Dann lohnt es sich meist gar nicht, Vollkaskoschäden von 1.000 oder auch 2.500 über die Vollkasko abzuwickeln. Durch die Rückstufung in der SF-Klasse und der daraus resultierenden Beitragserhöhung kann man den Schaden auch gleich selbst bezahlen (vorausgesetzt, man hat ausreichend Rücklagen). Daher kann man den Selbstbehalt in der Vollkasko höher wählen und spart dadurch gleich am Versicherungsbeitrag. Das trifft vor allem dann zu, wenn man die Vollkasko hauptsächlich deshalb abschließt, um sich eine gute Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko zu erhalten und vorwiegend das „Worst Case Szenario“ absichern will – statt jeden Spiegelkratzer über die Vollkasko abzuwickeln. Unstreitig ist, dass man die individuelle Situation des Versicherungsnehmers beachten muss. Über unseren Versicherungsservice beraten wir unsere Kunden kostenfrei in solchen Dingen.
3. Werkstattbindung vereinbaren?
Hier muss jeder selbst wissen, ob er sein Fahrzeug im Schadenfall (wohlgemerkt nur Kasko) in die Hände seiner Versicherung gibt. Wo und von wem das Fahrzeug repariert wird, legt dann der Versicherer fest. Im Fall von Leasings, Finanzierungen, E-Autos und höherwertigeren Fahrzeugen raten wir von der einer Werkstattbindung ab.
4. Jährliche Kilometer Laufleistung
Behalten Sie im Blick, welche Laufleistung Sie im Versicherungsvertrag vereinbart haben und wie viele Kilometer Sie tatsächlich fahren. Nach oben wie auch nach unten sollten Sie die jährlich gefahrenen Kilometer anpassen lassen. Die Beitragsunterschiede sind teils enorm. Die Laufleistung von 20.000km auf unter 10.000km im Jahr kann den Beitrag um ca. 20-30% reduzieren. Aber aufpassen: Mogeln und Schummeln bringt nichts. Seien Sie ehrlich, im Schadenfall wird sowieso der Kilometerstand benötigt.
5. ÖPNV-Ticket angeben
In seltenen Fällen bekommen Sie einen kleinen Rabatt, wenn Sie ein Ticket für den ÖPNV (Monatskarte) haben.
6. Fahrerkreis überprüfen
Insbesondere, wenn junge Fahrer unter 23-25 Jahren das Kfz mitnutzen dürfen, gibt es teils heftige Aufschläge. Daher sollten Sie die Angaben zum Fahrerkreis überprüfen und anpassen lassen. Wir bieten über diverse Tarife einen Zusatzfahrerschutz für Familien an. Dann dürfen die jungen Fahrer zum jährlichen Festpreis alle Fahrzeuge der Familie nutzen.
7. Versicherung wechseln
Ob über unseren kostenlosen Versicherungsservice oder über den Online Kfz-Versicherungsvergleich: Sie können bei einem Wechsel der Autoversicherung Geld sparen und zugleich den Versicherungsschutz verbessern. Allerdings machen wir immer wieder die Erfahrung, dass sich Online-Tarife gar nicht lohnen. Unsere Service-Tarife kosten auch nicht immer mehr Geld – teilweise unterbieten wir sogar einige „Billigversicherungen“ um die Hälfte oder mehr. Dabei achten wir auf ordentliche Qualität der Versicherungsleistungen.
Benötigte Unterlagen für einen Kfz-Versicherungsvergleich
Der Kfz-Versicherungsvergleich auf unserer Webseite lässt sich in wenigen Minuten nutzen. Ein paar Dinge sollten Sie zur Hand haben, damit Sie den Vergleich für Ihre Autoversicherung schnell ereldigen.
Wichtig sind folgende Dinge bzw. Informationen:
Fahrzeugpapiere / Zulassungsbescheinigung (für Hersteller- und Typschlüssel, Datum der Erstzulassung, Zulassung auf den Halter, Fahrzeug-Identnummer)
Angaben zum Neuwert bzw. Kaufpreis des Kfz + ggf. Sonderausstattung
Führerscheindatum (siehe Rückseite des Führerscheins)
bei Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse von einer bisherigen Versicherung: letzte Beitragsrechnung des Versicherers (SF-Klasse für Haftpflicht und ggf. Vollkasko, Versicherungsscheinnummer)
Bankverbindung (IBAN) zum Abschluss des Versicherungsvertrags
Ratgeber und häufig gestellte Fragen
Im Ratgeberbereich erhalten Sie jede Menge Informationen rund um Themen zur Kfz-Versicherung. Themen sind unter anderem, wie und wann man die Autoversicherung kündigen kann, wie der Kfz-Versicherer gewechselt oder die Schadenfreiheitsklasse übertragen wird. Natürlich finden sich im Ratgeber (FAQ) noch viele weitere Themen und allgemeine Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dabei legen wir Wert darauf, dass alle Aspekte einfach und verständlich erläutert werden.
Zum Einstieg in das Thema der Kfz-Versicherung können Sie sich das kurze Video anschauen.
Schadenfreiheitsklasse
Oft wird darüber geredet und diskutiert. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist eine Art Belohnungs- und Bestrafungssystem für Autofahrer. Dabei ist sie personengebunden und „gehört“ dem Versicherungsnehmer. Fährt dieser Jahr für Jahr unfallfrei, bekommt er eine bessere SF-Klasse und kann so immer im Folgejahr sein Auto etwas günstiger in der Haftpflicht und Vollkasko versichern.
Bei der Kfz-Versicherung gibt es Zusatzoptionen, die vielen Kunden unbekannt sind. Eine davon ist die BBB-Versicherung, die im Rahmen der Vollkasko zu versichern ist.
Den meisten Kunden ist der Sinn einer Fahrerschutzversicherung völlig unbekannt. Hat man sie nicht, dann werden die Personenschäden des schuldigen Fahrers (Unfallverursacher) nicht bezahlt.
Die Ersteinstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse können wir für geschiedene oder getrennt lebende Frauen und Männer anbieten. Es ist egal, ob Sie verheiratet oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt haben.