Kfz-Versicherung für Fahranfänger
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Eine gute und günstige Kfz-Versicherung bekommen Fahränfänger und junge Fahrer bei uns. Aus über 30 Kfz-Versicherungen kannst du auswählen und alle Möglichkeiten eines günstigen Versicherungsbeitrags ausschöpfen. Je nachdem, welches Auto du versichern möchtest und wie deine Lebensumstände sind, finden wir ganz bestimmt die passende Lösung.
Als junger Fahrer in die Kfz-Versicherung
Für dein Auto musst du auch als Fahranfänger eine Kfz-Versicherung abschließen. Hauptbestandteil der Versicherung ist die Kfz-Haftpflicht, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Weiterhin kannst du eine Teil- und Vollkasko mit abschließen, die Schäden an deinem Auto versichert.
Die Höhe der Versicherungskosten richtet sich maßgeblich nach der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse. Junge Fahrer (Fahranfänger) haben meist noch keine Schadenfreiheitsklasse und müssen zunächst in der Fahranfänger-Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Und diese Erfahrung wird bitter: Ein Fahranfänger mit neuer Fahrerlaubnis (nicht länger als 3 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis) beginnt regulär bei Schadenfreiheitsklasse 0. Das entspricht in etwa 200 bis 260 Prozent. Die erste Kfz-Versicherung könnte also für dich richtig viel Geld kosten. Um das zu vermeiden, finden wir für dich bessere Einstufungen und günstigere „Prozente“, damit du vielleicht unter 100% bleibst. Die Beitragsunterschiede sind sehr groß, je nachdem von welcher Versicheurng das Angebot kommt. Als Versicherungsmakler machen wir ebenso die Erfahrung, dass die „Billig- und Internetversicherer“ nicht immer die günstigste Versicherung für Fahranfänger anbieten. Zudem werden viele Fahrzeuge falsch versichert. Bei einem Elektro-Auto muss man anders versichern als bei einem herkömmlichen Verbrennerfahrzeug.
1. Die eigene Fahranfänger-Versicherung
Diese Variante halten wir für die beste, um gleich von Beginn eine eigene Schadenfreiheitsklasse aufzubauen. Als Fahranfänger schließt du selbst den Versicherungsvertrag für dein erstes Auto ab. Am Anfang ist es zwar nicht die günstigste Variante, doch mit der Zeit baut sich deine Schadenfreiheitsklasse auf und der Versicherungsbeitrag wird von Jahr zu Jahr günstiger. Dafür hast du gleich eine eigene Schadenfreiheitsklasse und kommst in den Genuss jährlicher Beitragsentlastungen.
Du kannst also dein gewünschtes Auto kaufen oder auch das Auto deiner Eltern auf deinen Namen zulassen und versichern. Vorab vergleichst du die Versicherungstarife, denn nur so kannst du Geld sparen! Damit das schnell und einfach klappt, kannst du den kostenlosen Versicherungsvergleich nutzen. Dort erhältst du dein persönliches Sofort-Ergebnis und kannst auf Wunsch sofort den Versicherungsantrag stellen. Mit dem Antrag bekommst du gleich die eVB-Nummer und kannst dein Auto auf der Zulassungsstelle anmelden.
2. Das Auto über die Eltern versichern
Eine weitere Option ist, dass deine Eltern dein „Fahranfänger-Auto“ als ihren Zweitwagen anmelden und versichern. Handelt es sich um eine erstmalige Versicherung eines Zweitwagens, dann wird das Auto in der SF-Klasse 1/2 versichert oder über unseren kostenlosen Versicherungsservice vielfach noch besser. Damit ist die Zweitwagenversicherung meist günstiger als das Fahrzeug selbst zu versichern. Wenn du als Fahranfänger hauptsächlich das Auto fährst, solltest du auch als 1.Fahrer eingetragen werden.
Zu beachten ist: Der Versicherungsvertrag läuft dann nicht auf deinen Namen, sondern auf deine Mutter oder deinen Vater – je nachdem, wer das Fahrzeug versichert. Dadurch bekommst aber nicht du als Sohn oder Tocher die jährliche Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse, sondern derjenige, auf dessen Namen das „Fahranfänger-Auto“ versichert ist.
Statt der Eltern können auch deine Geschwister oder Verwandte in Frage kommen. Wir kalkulieren dir diese Variante gern durch.
3. Das Auto der Eltern mitnutzen
Eine weitere Möglichkeit ist die Mitnutzung eines vorhandenen Autos deiner Eltern. Dazu muss dein Vater oder deine Mutter (je nachdem wer der Versicherungsnehmer ist) der eigenen Kfz-Versicherung mitteilen, dass du als Tochter oder Sohn das Auto mit benutzen wirst. Der Fahrerkreis muss nämlich der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Daraufhin wird der Versicherungsvertrag in einem Punkt geändert: Der Fahrerkreis wird auf junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahre erweitert bzw. wirst du namentlich im Versicherungsvertrag als Fahrer/in mit aufgeführt. Durch die Anpassung des Versicherungsvertrags auf einen weiteren jungen Fahrer wird der Beitrag allerdings höher ausfallen. Wieviel das ist, erfährst du von der Kfz-Versicherung. Im Übrigen kann bei dieser Beitragserhöhung, die auf eine Erweiterung des Fahrerkreises zurück zu führen ist, der Versicherungsvertrag nicht gekündigt werden, weil diese Beitragserhöhung nicht unter das Sonderkündigungsrecht fällt. Erst zu Beginn des neuen Versicherungsjahres kann die Versicherung gewechselt werden.
Ebenso bieten einige Versicherer sog. Zusatzfahrer-Versicherungen an. Diese kommen aber meist nicht von den „Billigversicherungen“, sondern von den besseren Service-Versicherungen. Beispielsweise haben deine Eltern zwei Autos bei der gleichen Kfz-Versicherung versichert und du willst abwechselnd einmal das Auto deiner Mutter und einmal das Auto deines Vaters fahren. In dem Fall schließt du eine Zusatzfahrer-Versicherung bei genau dieser Kfz-Versicherung ab. Diese kostet in der Regel einen Festpreis pro Jahr im Bereich von ca. 300€. Mit dieser Zusatzfahrerversicherung für Fahranfänger darfst du dann beide Fahrzeuge deiner Eltern fahren. Sind bei dir in der Familie noch mehr Fahrzeuge beim gleichen Versicherer versichert, darfst du auch diese Autos mitnutzen.
4. Elternregelung mit Sondereinstufung
Wenn deine Eltern bereits ein Auto versichert haben, dann bieten ein paar Versicherer die Option der Eltern-Kind-Regelung an. Hierbei wird dein Auto beim gleichen Versicherer günstiger eingestuft. Diese Einstufung ist eine Sondereinstufung und gilt zunächst nur bei dieser Kfz-Versicherung. Das heißt, dass bei einem Versicherungswechsel die Sondereinstufung nicht zwangsweise auch beim neuen Versicherer gelten muss. Wenn deine Eltern über unseren kostenlosen Versicherungsservice ihr Auto versichert haben, dann prüfen wir gern die Elternregelung für dein Auto.
5. Schadenfreiheitsklasse (Rabatt) übertragen lassen
Es ist möglich, dass du dir von einer anderen Person die Schadenfreiheitsklasse („Prozente“) übertragen lässt (mehr Info). Damit kannst du von einer bereits vorhandenen Einstufung profitieren. So kann z.B. deine Mutter, dein Vater oder auch Oma und Opa ihre eigene SF-Klasse an dich übertragen. Hierfür solltest du aber den Führerschein bereits ein paar Jahre besitzen. Es kann nämlich nur die SF-Klasse auf dich übertragen werden, die maximal deiner Führerscheinzeit entspricht. Als Fahranfänger hast du aber vielleicht den Füherschein erst seit wenigen Monaten. In dem Fall würde die Übertragung einer SF-Klasse auf dich gar keinen Sinn machen. Wenn du erst 2 Jahre den Führerschein besitzt, kannst du nicht die SF-Klasse 20 übertragen bekommen, sondern maximal die SF-Klasse 2. Eine Rabattübertragung auf einen jungen Fahrer ist in diesem Fall völliger Unsinn, weil alle schadenfreien Jahre (Schadenfreiheitsklassen) von der rabattübertragenden Person verloren gehen.
6. Service vom Versicherungsmakler nutzen
Um die Optionen einer günstigen Kfz-Versicherung für dich als jungen Fahrer zu prüfen, kannst du gern deine Anfrage an uns stellen. Als freier Versicherungsmakler bieten wir die kostenfreie Angebotserstellung und auf Wunsch die Beratung an.