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Kfz-Versicherung wechseln
Wie Sie sicherlich wissen, können Sie nicht täglich den Kfz-Versicherungsvertrag wechseln. Deshalb erfahren Sie hier, zu welchem Zeitpunkt ein Versicherungswechsel möglich ist und wie dabei vorzugehen ist.
Wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?
Versicherungswechsel zum 01.01. (Frist 30.11.)
Prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag (Police/ Beitragsrechnung), bis wann der Versicherungsvertrag läuft. Wenn dort der 01.01. des Folgejahres (bzw. der 31.12. des laufenden Jahres) als Vertragsende festgelegt ist, dann können Sie zu diesem Tag der Beitragshauptfälligkeit kündigen. Das trifft auf die meisten Verträge zu, die als kalenderjährige Verträge geführt werden. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei Ihrem derzeitigen Versicherer eingeht. Die Wechsel- bzw. Kündigungsfrist ist also ein Monat vor Ende des vollen Kalenderjahres.
Unterjähriger Versicherungswechsel
Wenn Ihr Versicherungsvertrag unterjährig endet, dann können Sie diesen genauso kündigen. Jedoch gilt hier nicht der 30.11. des laufenden Jahres als Kündigungsfrist. Stattdessen wird hier zum unterjährigen Vertragsende gekündigt. Die Frist liegt auch hier – wie bei der 30.11. Stichtagsregelung – bei einem Monat vor Ende des Vertrags. Beispiel: Der Versicherungsbeginn liegt auf dem 01.08., so dass der Vertrag bis zum 01.08. (00:00 Uhr) des darauffolgenden Jahres läuft. Die Kündigungsfrist (Eingang der Kündigung beim Versicherer) ist in diesem Beispiel der 30.06. des laufenden Jahres.
Versicherungsprämie wird erhöht
Die Kfz-Versicherung können Sie nach einer Beitragserhöhung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung, dass der Beitrag für Sie erhöht wird. Im Kündigungsschreiben an Ihren Versicherer geben Sie als Grund „wegen Beitragserhöhung“ an.
Typ- oder Regionalklasse ändern sich
Wenn sich die Regional- oder Typklasse ändern und dadurch der Versicherungsbeitrag erhöht wird, können Sie die Autoversicherung wechseln.
Neuwagen kaufen, finanzieren oder leasen
Wenn Sie ein neues Auto kaufen und es anmelden wollen, dann können Sie den Neuwagen bei einer Versicherung Ihrer Wahl versichern. Sollte der Neuwagen ein bisheriges Auto ersetzen, dann geben Sie bei Ihrem neuen Versicherungsabschluss den bisherigen Versicherer + Versicherungsscheinnummer an. Kommt der Neuwagen als zusätzlicher Zweitwagen hinzu, ohne dass Sie ein anderes Auto verkaufen, dann können Sie ggf. eine günstige Zweitwagenversicherung bekommen. Diese muss nicht beim selben Versicherer abgeschlossen werden, bei dem auch der Erstwagen versichert ist.
Gebrauchtwagen kaufen
Wie beim Neuwagen: wenn Sie sich ein gebrauchtes Auto kaufen, dann haben Sie ebenso freie Wahl bei der Kfz-Versicherung.
Halterwechsel
Ein Wechsel des Kfz-Halters ermöglicht genauso den Versicherungswechsel. Von „außen betrachtet“ ist es nichts anderes, als wenn ein Neu- oder Gebrauchtwagen einen neuen Besitzer hat. Der neue Halter kann frei entscheiden, bei welchem Versicherer er das Fahrzeug versichert. Also auch dann, wenn sich innerhalb der Familie der Halter eines Fahrzeuges ändert, kann auch die Versicherung gewechselt werden. Bei der Zulassungsstelle wird das Auto auf den neuen Halter umgeschrieben und damit hat der Kfz-Halter auch freie Versicherungswahl (eVB-Nummer der neuen Versicherung nicht vergessen).
So wird der Versicherungswechsel zum Kinderspiel
Eigentlich ist es ganz einfach. Zunächst schließen Sie einen neuen Versicherungsvertrag ab und kündigen danach dem bisherigen/alten Versicherer. Ratsam ist, das in dieser Reihenfolge zu machen und nicht umgekehrt. Sollte der neu gewählte Versicherer den Antrag ablehnen, was er bei Einschluss von Teil- und Vollkasko machen darf, dann werden Sie sich ärgern, wenn Sie den laufenden Vertrag bereits gekündigt haben.
Neue Kfz-Versicherung abschließen
Zum Versicherungswechsel müssen Sie natürlich erst einmal wissen, zu welchem Versicherer Sie wechseln wollen. Nutzen Sie dazu unseren Online-Versicherungsvergleich, der viele Kfz-Tarife für Sie bereithält und genau für Ihr Fahrzeug berechnet. Der Versicherungsantrag ist online möglich. Ebenso erhalten Sie bei Zulassung eines Autos unmittelbar die eVB-Nummer per eMail. Im Fall eines Versicherungswechsels wird die eVB-Nummer an die Zulassungsstelle übertragen und ein Kündigungsschreiben für Sie erstellt.
Bisherige Kfz-Versicherung kündigen
Was nun noch fehlt ist die Kündigung des alten Kfz-Versicherungsvertrags. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung schriftlich einreichen und sich auch die Schadenfreiheitsklasse bestätigen lassen. Ihre SF-Klasse nehmen Sie beim Versichererwechsel mit.
Was ist beim Wechsel der Autoversicherung zu beachten?
Knackpunkt und teure Fehler sind wahrheitsgemäße Angaben für die Angebotserstellung bzw. für den Versicherungsvergleich, wenn man die Kfz-Versicherung wechseln möchte. Auf jeden Fall geht es um:
- rechtzeitiger Abschluss der neuen Kfz-Versicherung
- fristgemäße Kündigung des alten Vertrags
- wahrheitsgemäße Angaben bei der neuen Kfz-Versicherung machen
- auf die Leistungen des Versicherungstarifs achten
Viele Autofahrer wählen ihre Kfz-Versicherung fast ausschließlich nach dem Preis aus, ohne auf die Leistungen zu schauen. Am günstigsten wird eine Kfz-Versicherung insbesondere bei einem Direktversicherer, wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Damit erfüllen Sie zwar die gesetzliche Vorschrift, verzichten aber vollständig auf den Schadenersatz im Bereich der Teilkasko: kommt es zu einem Wildunfall oder Glasbruch an Ihrem Auto, dann bekommen Sie kein Geld. Stürzt im Sturm ein Baum auf Ihr Auto, dann haben Sie ohne Teilkasko schlichtweg Pech gehabt. Auch bei Tierbissen an Kabeln im Motorraum, sowie die deutlich teureren Folgeschäden, bekommen Sie genau 0 (null) Euro.
Es gibt weitere Gründe, sich genauer mit dem Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Auch ein vereinbarter Rabattschutz hilft im Schadenfall, einer größeren Beitragserhöhung durch Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu umgehen. Ebenso sollte Autofahrer wissen, wie wichtig eine Fahrerschutzversicherung ist, die oft nur 20-30€ im Jahr kostet.
Welche Leistungen spielen für Sie eine wichtige Rolle?
Prüfen Sie die Leistungen der Kfz-Tarife, bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. In 99% der Fälle wissen unsere Kunden nicht, was sie alles falsch machen können und wo Deckungslücken lauern. Wir geben Ihnen hier ein paar Anregungen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
- Maximaldeckung, mind. 100 Mio. Deckungssumme
- Persönenschäden mind. 15 Mio.
- Soll eine Eigenschadendeckung inbegriffen sein (eigenes Eigentum / eigene Fahrzeuge werden wiederum durch das eigene Fahrzeug beschädigt)?
- Rabattschutz (ab SF-Klasse 5 aufwärts) empfohlen
- Fahrerschutzversicherung (nicht zu verwechseln mit der Fahrzeug-Insassenversicherung)
- Auslandsschadenschutz für Fahrten ins Ausland mit abschließen
- Mallorca Police (Mietwagendeckung im Ausland entsprechend deutscher Kfz-Haftpflicht)
Teilkasko
- Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
- soll nur Marderbiss oder generell der Tierbiss versichert werden?
- bis zu welcher Höhe sind die deutlich teureren Folgeschäden aus Tierbiss versichert?
- Schäden aus Kurzschluss und deren Folge? Welche Entschädigungsgrenze wird festgelegt?
- Sollen nur Wild-Unfälle mit Haarwild oder auch Zusammenstöße mit allen Tieren versichert werden?
- Wird auf den Abzug „neu für alt“ verzichtet?
- Sind Elementarschäden wie Lawinen von Berghängen, Erdrutsch und Dachlawinen versichert?
Vollkasko
- Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug bei Eigenverschulden
- Schäden durch Vandalismus
- Rabattschutz vereinbaren
Zusatz-Optionen
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Parkschadenschutz
- Rabattschutz
- Kfz-Schutzbrief (wenn keine Mitgliedschaft in einem Automobilclub besteht)