Kfz-Versicherung für Transporter & Lieferwagen
Inhaltsverzeichnis
Besonderheiten bei der Versicherung von Kastenwagen
Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz bei Nutzfahrzeugen nicht anders aufgebaut als bei PKWs. Transporter und Lieferwagen (Kastenwagen) werden als LKW versichert und müssen genauso über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Unfallschäden am Fahrzeug selbst werden über die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung reguliert. Soweit ist das alles nichts Neues.
Abweichend von PKWs, die der Personenbeförderung dienen, steht bei Nutzfahrzeugen mit sog. „LKW-Zulassung“ der Transport eigener oder fremder Sachen im Vordergrund. Dabei unterscheidet man den Werkverkehr vom Güterverkehr.
Werkverkehr: Wenn der Transporter nur privat genutzt wird, dann wird immer im Werkverkehr versichert. Bei geschäftlicher bzw. gewerblicher Nutzung erfolgt die Versicherungsart im Werkverkehr, wenn ausschließlich ausschließlich eigene Güter transportiert werden (z.B. der Dachdeckerbetrieb, der mit einem Transporter das Werkzeug und die Baumaterialien zur Baustelle bringt. Gleiches gilt bei einer Bäckerei, die Backwaren an ihre eigene Filialen ausliefert).
Güterverkehr: Wenn fremde Güter gewerblich transportiert werden, muss der Transporter/Lieferwagen im Güterverkehr versichert werden. Das gilt z.B. für Umzugsfirmen, Kurierdienste und Speditionen. Hier gibt es also einen Auftrag, Güter des Kunden von einem Ort an einen anderen Ort zu bringen.
Neben der gewerblichen Nutzung lassen sich Transporter und Lieferwagen auch für die rein private Nutzung versichern. Die Nutzung – privat oder gewerblich – hat nichts damit zu tun, dass es sich bei Transportern um Nutzfahrzeuge handelt. Ist im Fahrzeugschein die LKW-Zulassung vorgesehen, kann eben keine PKW-/Auto-Versicherung mehr gewählt werden. Die Suche über HSN und TSN funktioniert bei Kleintransportern nicht, wie es sonst bei Autoversicherungen möglich ist. Transporter und Lieferwagen mit Nutzfahrzeugzulassung werden über die Angabe des Herstellers, der Aufbauart, Leistung und Nutzlast versichert. Hier sind also mehr Daten aus dem Fahrzeugschein notwendig, als sie bei einer Autoversicherung gefordert werden. Die genaue Typbezeichnung interessiert beim Versicherungsschutz meist gar nicht. Ausschlaggebend sind die technischen Daten.
Damit das Fahrzeug also richtig versichert ist, müssen die technischen Daten und die Angaben zur Nutzung unbedingt der Wahrheit entsprechen! Ansonsten führt dies im Schadenfall zu Ärger bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb unser Tipp: Überlassen Sie die korrekte Versicherung Ihres Transporters oder Lieferwagens lieber einem Experten.
Transporter richtig versichern
Werk- oder Güterverkehr
Bei Transportern wird zwischen Werkverkehr und Güterverkehr unterschieden. Im Güterverkehr werden fremde Güter transportiert (z.B. Umzugsdienst, Kurierdienst) und im Werkverkehr lediglich eigene Güter (z.B. Geräte und Material, die ein GALA-Betrieb auf der Baustelle benötigt). Transporter im privaten Bereich werden im Werkverkehr versichert. Bei gewerblichen Zulassungen muss man wissen, wie der Transporter eingesetzt wird.
Private oder gewerbliche Kfz-Versicherung?
Sobald Sie den Transporter für Ihr Gewerbe oder im geschäftlichen Betrieb nutzen, müssen Sie den entsprechenden Gewerbetarif haben! Die gelegentliche private Nutzung wird dabei mitversichert. Umgekehrt geht es nicht: Transporter in einem Privattarif versichern und dann gewerblich nutzen. In dem Fall wird Ihnen das Versicherungsunternehmen den Tarif nachberechnen, Ihnen eine Schadenzahlung verweigern oder den Versicherungsvertrag aufgrund einer Obliegenheitsverletzung widerrufen. Gekonnt haben Sie damit gar nichts.
Kfz-Haftpflicht
Bekannt ist Ihnen sicherlich, dass Sie für einen Transporter oder Lieferwagen mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Ohne Haftpflichtversicherungsvertrag dürfen Sie den Transporter nicht im Straßenverkehr fahren.
Teilkasko
Für Transporter ist ebenso eine Teilkasko verfügbar. Diese greift bei:
- Beschädigung des Transporters durch Sturm, Unwetter, Brand, Explosion
- Hagelschäden, Blitzeinschläge, Überschwemmungen
- Haarwildschäden (bzw. erweitert auf alle Tiere)
- Marder-/Tierbiss-Schäden und daraus resultierende Folgeschäden
- Diebstahl oder Raub des Transporters
- Glasschäden (Glasbruch, Steinschläge) am Lieferwagen
Üblicherweise wird für die Teilkasko eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbart. Die meisten Kunden entscheiden sich für die Variante mit 150€ Selbstbeteiligung. Je nach Versicherungsunternehmen ist auch eine höhere Selbstbeteiligung von 300, 500 oder 1.000€ möglich.
Vollkasko
Neben der Teilkasko können Sie auch die Vollkasko im Versicherungsvertrag einschließen lassen. Das ist unbedingt zu empfehlen, wenn Sie den Transporter über eine Finanzierung oder Leasing laufen lassen. Aber auch in allen anderen Fällen, wenn der Transporter einen gewissen Wert hat, bekommen Sie nur über die Vollkasko den wirklichen Versicherungsschutz.
Die Vollkasko leistet bei:
- Unfallschäden am eigenen Transporter, die selbstverschuldet sind (inkl. Teilschuld)
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden bei Fahrer-/Unfallflucht bzw. bei Unfällen ohne Gegner
- immer eingeschlossen sind die Leistungen der Teilkasko
Kfz-Schutzbrief
Versicherungen bietet im Bereich der Pannen- und Unfallhilfe diverse Leistungen an. Kernpunkt ist das Abschleppen des Transporters in die nächstgelegene Werkstatt.
Wenn Sie Leistungen aus einem Kfz-Schutzbrief versichern möchten, dann müssen Sie den Kfz-Schutzbrief zum Versicherungsvertrag hinzubuchen. Über die Mitgliedschaften in einem Automobilclub sind für gewöhnlich Nutzfahrzeuge wie Transporter und Lieferwagen nicht eingeschlossen.
Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschaden
Wenn Sie Ihren Transporter über eine Vollkasko versichern, dann ist der Einschluss einer Brems-, Betriebs- und Bruchschadendeckung immer zu empfehlen. Dieser spezielle Zusatzbaustein schließt Lücken im Versicherungsschutz.
Fahrerschutzversicherung
Damit die Fahrer des Transporters richtig geschützt sind, empfehlen wir den Einschluss der Fahrerschutzversicherung. Diese greift bei Personenschäden des Fahrers, der den Unfall schuldhaft (auch Teilschuld) verursacht hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet keine Entschädigung für Persoenenschäden des schuldhaften Fahrers.
Auslandsschadenschutz
Fahren Sie mit dem Transporter ins Ausland? Dann ist der Auslandsschadenschutz zu empfehlen, der bei unverschuldeten Unfällen im Ausland die Deckungssummen auf das Niveau deutschen Rechts anhebt.
GAP-Deckung
Befindet sich das Fahrzeug im Leasing oder wird über eine Finanzierung erworben, dann sollte die GAP-Versicherung mit in den Vertrag eingeschlossen werden.
Kosten
Natürlich werden wir oft gefragt, wie hoch die Kosten ausfallen, wenn ein Transporter, Lieferwagen oder Caddy Kastenwagen versichert wird. Es kommt hierbei auf einige Aspekte an, die in die Beitragsberechnung einfließen. So ist nicht nur der Hersteller des Transporters von Interesse, sondern auch die Motor-Leistung, besondere Aufbauarten, wie viele Kilometer der Transporter im Jahr gefahren wird, ob er einer gewerblichen oder privaten Nutzung unterliegt, in welchem Umfang man ihn versichern will und viele Dinge mehr. Alles in allem kann die Versicherung für Transporter und Lieferwagen bei wenigen hundert Euro im Jahr liegen oder man muss mehr als 2.000Euro bezahlen. Im Vorfeld können wir keine pauschale Aussage treffen, dass ein Transporter von VW günstiger oder teurer zu versichern ist als von Mercedes oder Ford. Das hängt von vielen Einflussfaktoren ab. Wir bitten Sie deshalb, Ihre konkrete Anfrage an uns zu richten.
Transporter mit LKW-Zulassung
Transporter verfügen immer über eine LKW- bzw. Nutzfahrzeug-Zulassung. Das hat zur Folge, dass auch die Versicherung genau darauf ausgerichtet sein muss. Wie der Transporter steuerlich behandelt wird, interessiert bei der Kfz-Versicherung absolut niemanden.
Transporter als LKW bis 3,5t versichern
Sehr viele Transporter (Lieferwagen) fallen in diesen Bereich. Hier bleibt das zulässige Gesamtgewicht unter bzw. bei maximal 3.500 kg. Man findet im Fahrzeugschein die Bezeichnung „Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t“ oder „Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t“. Die Aufbauart ist für gewöhnlich geschlossener Kasten.
In der Zulassung finden sich zumeist folgende Angaben:
N1 | BA | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Lastkraftwagen |
N1 | BB | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | VAN |
N1 | BC | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Sattelzugmaschine |
N1 | BD | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Straßenzugmaschine |
N1G | BA | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Lastkraftwagen |
N1G | BB | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | VAN |
N1G | BC | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Sattelzugmaschine |
N1G | BD | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Straßenzugmaschine |
Die Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse aus einem Versicherungsvertrag für PKW ist bei einem Transporter (bis 3,5t Gesamtgewicht) zumeist möglich. Ebenso können wir hier vereinzelt, wenn der Transporter als Zweitwagen parallel zu einem Erstwagen hinzukommt, eine bessere Schadenfreiheitsklasse in Form einer Sondereinstufung anbieten.
Transporter als LKW über 3,5t versichern
Ist das zulässige Gesamtgewicht des Transporters über 3,5t, dann muss die Kfz-Versicherung auch darauf ausgerichtet werden.
In der Zulassung finden sich zumeist folgende Angaben:
N2 | BA | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Lastkraftwagen |
N2 | BB | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | VAN |
N2 | BC | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Sattelzugmaschine |
N2 | BD | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Straßenzugmaschine |
N2G | BA | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Lastkraftwagen |
N2G | BB | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | VAN |
N2G | BC | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Sattelzugmaschine |
N2G | BD | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Straßenzugmaschine |
Die Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse von einem PKW (Autoversicherung) auf einen Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen funktioniert nicht. Hier kann nur die SF-Klasse von einem LKW über 3,5t übernommen werden. Ansonsten muss eine Neu-/Ersteinstufung durchgeführt werden. Für Firmen und Gewerbekunden können wir eine Flottenversicherung (mind. 3 Fahrzeuge) anbieten. Darüber können Transporter, Lieferwagen und weitere Nutzfahrzeuge günstiger versichert werden.
Sonderaufbauten
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Transporter dem oben genannten „Schema F“ folgen! Es gibt zum Teil sehr verschiedene Aufbauten und Nutzungsarten. So können Imbisswagen (Foodtrucks) oder Campingfahrzeuge nicht einfach als Transporter versichert werden! Bitte richten Sie Ihre Anfrage immer über unser Formular – wir kümmern uns um die richtige Kfz-Versicherung.
Klein-/Transporter als PKW versichern
Immer wieder kommen Kunden auf uns zu und wollen ihren Transporter über eine Autoversicherung versichern. Das ist so nicht möglich, wenn es nicht im Fahrzeugschein vorgesehen ist. Es sei denn, ein unabhängiger Gutachter (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ) erstellt für Sie ein Gutachten, womit Sie dann bei der Zulassungsstelle die Umnutzung als PKW beantragen können. In aller Regel bleibt es aber beim Wunsch – ein Kleintransporter wird immer als Nutzfahrzeug versichert.
Online Vergleich / Rechner
Die bekannten Online-Tarifrechner funktionieren nur für Autoversicherungen (also PKWs). Da Transporter und Lieferwagen jedoch als Nutzfahrzeuge zugelassen und versichert werden, benötigen Sie einen speziellen Vergleichsrechner. Zugang zum Online-Rechner bekommen Sie hier.