LKW Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Versicherungen für Fahrzeuge mit LKW-Zulassung
Neben der bekannten Versicherung für PKWs müssen Nutzfahrzeuge über eine sog. LKW-Versicherung versichert werden. Dies trifft zum Beispiel für folgende Fahrzeugarten zu: Pickups, Transporter, Lieferwagen, Caddy, Kastenwagen, Pritschenwagen, Kipper sowie die „echten großen“ LKWs wie Sattelschlepper.
Was ist bei der LKW-Versicherung anders als bei der PKW-Versicherung?
Insbesondere Privatpersonen wundern sich, warum sich z.B. ein Pickup (offener Kasten), Caddy Kastenwagen, Transporter und Lieferwagen nicht über die sonst bekannten HSN und TSN versichern lässt. Die Antwort ist einfach: weil diese Fahrzeuge zur Güterbeförderung und nicht zur Personenbeförderung dienen, muss hier eine sog. LKW- bzw. Nutzfahrzeugversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung erfolgt dabei anhand von technischen Daten wie z.B. Leistung in kW, Gesamtmasse und Nutzlast. Eine Auswahl des betreffenden Fahrzeugs über HSN und TSN wie bei der Autoversicherung ist nicht möglich.
Kann man ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung auch als PKW versichern?
Nein, weil nur ein PKW auch als PKW versichert werden kann (Fahrzeug zur Personenbeförderung). Ein LKW kann nicht als PKW versichert werden.
Handelt es sich also um ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung (Fahrzeug zur Güterbeförderung), dann muss auch nach dieser Fahrzeugart die richtige Versicherung ausgewählt werden. Ob Sie das Fahrzeug mehr als PKW (Personenbeförderung) nutzen oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Versichert werden muss nach der angegebenen Fahrzeugart. Somit sind Transporter, Lieferwagen, Pickups und weitere Fahrzeuge, auch wenn diese nur bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, bereits als LKW zu versichern.
Kann ich einen PKW mit LKW-Zulassung zur privaten Nutzung versichern?
Selbstverständlich können Sie einen LKW als Privatperson auch privat nutzen! Als Versicherungsnehmer und Fahrzeug-Halter muss keine Firma eingetragen werden. Es gibt hier spezifische Tarife, die durchaus günstiger sind als bei einer gewerblichen Nutzung. Beachten Sie bitte, dass bei einer LKW-Zulassung keine PKW-Versicherung in Frage kommen kann. Wenn das Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt als Nutzfahrzeug kategorisiert wurde, dann kann keine PKW-Versicherung abgeschlossen werden.
Wie viel kostet eine (günstige) LKW-Versicherung?
Es lässt sich keine pauschale Aussage treffen, wie hoch die Kosten einer LKW-Versicherung ausfallen! Es kommt immer auf das jeweilige Fahrzeug an, wie groß der Versicherungsumfang sein soll, wie viele Kilometer gefahren werden usw. Bei Firmen und Selbständigen (Gewerbe) lassen sich auch mehrere Nutzfahrzeuge in einer Flotten- und Fuhrparkverscherung versichern.
„PKW“ und Nutzfahrzeuge mit LKW-Zulassung
LKW bis 3,5t
Ist im Fahrzeugschein die Bezeichnung „Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t“ angegeben, dann finden sich folgende Fahrzeugarten, die als LKW versichert werden.
N1 | BE | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Pick-up |
N1 | BA | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Lastkraftwagen |
N1 | BB | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | VAN |
N1 | BC | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Sattelzugmaschine |
N1 | BD | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Straßenzugmaschine |
N1G | BE | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Pick-up |
N1G | BA | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Lastkraftwagen |
N1G | BB | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | VAN |
N1G | BC | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Sattelzugmaschine |
N1G | BD | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Straßenzugmaschine |
LKW-Zulassungen über 3,5t
Ist das zulässige Gesamtgewicht des LKW über 3,5t, dann muss die Kfz-Versicherung darauf ausgerichtet werden.
N2 | BA | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Lastkraftwagen |
N2 | BB | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | VAN |
N2 | BC | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Sattelzugmaschine |
N2 | BD | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Straßenzugmaschine |
N2G | BA | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Lastkraftwagen |
N2G | BB | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | VAN |
N2G | BC | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Sattelzugmaschine |
N2G | BD | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Straßenzugmaschine |
LKW Oldtimer-Versicherung
Haben Sie ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung, das mind. 30 Jahre alt ist, dann kann eine Oldtimerversicherung für Ihren LKW in Frage kommen. Diese Versicherungen sind dann meist recht günstig und man kann wunderbar den tatsächlichen Markt- oder Wiederbeschaffungswert versichern.
Werk- oder Güterverkehr
Bei Nutzfahrzeugen wird zwischen Werkverkehr und Güterverkehr unterschieden. Im Güterverkehr werden fremde Güter transportiert (z.B. Umzugsdienst, Kurierdienst) und im Werkverkehr lediglich eigene Güter (z.B. Geräte und Material, die ein Handwerker-Betrieb auf der Baustelle benötigt). Daher sind LKW-Zulassungen für Privatpersonen immer im Werkverkehr vorzunehmen. Bei der gewerblichen Versicherung muss man zwischen Güter- und Werkverkehr unterscheiden.
Private oder gewerbliche Kfz-Versicherung?
Sobald Sie das Fahrzeug mit LKW-Zulassung für ein Gewerbe oder im geschäftlichen Betrieb nutzen, dann muss das Fahrzeug auch über einen Gewerbetarif versichert werden. Eine untergeordnete (gelegentliche) private Nutzung wird dabei mitversichert. Was jedoch gar nicht geht: das Fahrzeug über einen Privattarif versichern und dann gewerblich nutzen. In dem Fall wird i.d.R. der Versicherungsvertrag aufgrund der Verletzung von Obliegenheiten (auch rückwirkend!) aufgehoben und vom Versicherungsunternehmen gekündigt.
Kfz-Haftpflicht
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei einem LKW auch genau wie bei einem Auto abgeschlossen werden. Ohne Haftpflichtversicherung darf kein LKW im Straßenverkehr bewegt werden.
Teilkasko
Wie bei PKWs können Sie bei einem LKW freiwillig eine Teilkasko mit abschließen. Diese greift bei:
- Beschädigung des Fahrzeugs durch Sturm, Unwetter, Brand, Explosion
- Hagelschäden, Blitzeinschläge, Überschwemmungen, Dachlawinen
- Wildunfälle mit Haarwild bzw. erweiterte Wildschadenklausel auf alle Tiere
- Schäden bei Marder- bzw. Tierbiss-Schäden
- Folgeschäden nach einem Marder-/Tierbiss
- Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs
- Glasschäden (Glasbruch, Steinschlag)
Üblicherweise wird für die Teilkasko eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbart. Die meisten Kunden entscheiden sich für die Variante mit 150€ Selbstbeteiligung. Je nach Versicherungsunternehmen ist auch 300, 500 oder 1.000€ Selbstbeteiligung möglich.
Aufpassen sollten Sie hierbei, dass die Leistungen der Teilkasko für Nutzfahrzeuge (LKW) zum Teil geschmälert sind und nicht unbedingt 1:1 den Leistungen einer Autoversicherung entsprechen müssen.
Vollkasko
Neben der Teilkasko können Sie auch die Vollkasko im Versicherungsvertrag einschließen. Dies ist unbedingt ratsam, wenn es sich um eine Finanzierung oder Leasing handelt. Generell gilt: für den richtigen und umfangreichen Versicherungsschutz ist die Vollkaskoversicheurng eine Voraussetzung.
Die Vollkaskoversicherung bei LKWs leistet bei:
- Unfallschäden am eigenen LKW, die selbstverschuldet sind (inkl. Teilschuld)
- Schäden am LKW durch Vandalismus
- Schäden am LKW bei Fahrer-/Unfallflucht bzw. bei Unfällen ohne Gegner
- immer eingeschlossen sind die Leistungen aus der Teilkasko
Kfz-Schutzbrief
Versicherungen bietet im Bereich der Pannen- und Unfallhilfe diverse Leistungen an. Kernpunkt ist das Abschleppen des LKWs in die nächstgelegene Werkstatt.
Wenn Sie Leistungen aus einem Kfz-Schutzbrief versichern möchten, dann bietet sich der Kfz-Schutzbrief als Zusatzbaustein innerhalb der Kfz-Versicherung an.
Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschaden
Der Einschluss von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ist ebenso ratsam. Dies ist aber nur möglich, wenn auch eine Vollkasko abgeschlossen wird.
Fahrerschutzversicherung
Damit die Fahrer des LKWs richtig geschützt sind, empfehlen wir generell eine Fahrerschutzversicherung. Diese greift bei Personenschäden des Fahrers, der den Unfall schuldhaft (auch Teilschuld) verursacht hat. Warum? Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt keinen Cent für Personenschäden des schuldhaften Fahrers. Das ist vielen gänzlich unbekannt.
Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz ist zu empfehlen, der bei unverschuldeten Unfällen im Ausland die Regulierung nach deutschem Recht und Abwicklung über den eigenen Versicherer ermöglicht.
GAP-Deckung
Befindet sich das Fahrzeug im Leasing oder wird über eine Finanzierung erworben, dann sollte man die GAP-Versicherung mit einschließen lassen.
Online Vergleich / Rechner
LKWs und Nutzfahrzeuge können Sie nur über einen speziellen Versicherungsvergleich versichern. Sie erhalten bei uns kostenlosen Zugang per Email.
Versicherungsvergleich für LKW
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