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Erstmalige Vollkasko: In welche SF-Klasse wird man eingestuft?
Bisher sind Sie vielleicht ein älteres Fahrzeug gefahren, bei dem nur eine Kfz-Haftpflicht und ggf. eine Teilkasko versichert waren. Nun wollen Sie einen neuen Versicherungsvertrag mit einer Vollkasko abschließen und fragen sich: in welche Schadenfreiheitsklasse für die Vollkasko wird man eigentlicht eingestuft, wenn man noch nie eine Vollkasko hatte?
Die SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht bildet die Basis
Die Frage nach der SF-Klasse, wenn zum ersten Mal der Schutz einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird, lässt sich relativ einfach beantworten: Die Versicherungsunternehmen orientieren sich an der Schadensfreiheitsklasse, die bisher in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreicht wurde. Angenommen, Sie haben in der Kfz-Haftpflicht die SF-Klasse 15 und bisher keine Vollkasko eingeschlossen, dann erfolgt die Einstufung für die Vollkasko auch gleich mit SF-Klasse 15. So einfach ist das. Das Versicherungsunternehmen geht in dem Fall davon aus, dass Sie die schadenfreien Jahre in der Kfz-Haftpflicht auch genauso in der Kfz-Vollkasko erreicht hätten.
- Wenn seit (vielen) Jahren nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand, dann wird die SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht für die Vollkasko angewendet.
- Beispiel: In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie angenommen die SF-Klasse 10. Für die Vollkasko wird dann auch die SF10 verwendet.
- Im Versicherungsvergleich geben Sie für die Vollkasko die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie in der Kfz-Haftpflicht an.
Rabatt übertragen
Daher macht es sich für Fahranfänger durchaus bezahlt, das erste Auto nicht auf den eigenen Namen, sondern als Zweitwagen auf den Namen der Eltern laufen zu lassen. Dadurch erfolgt von Anfang an eine deutlich günstigere Einstufung. Statt mit 240 Prozent geht es dann mit 120 (SF ½) oder weniger Prozentpunkten in der Kfz-Haftpflichtversicherung los, was sich positiv auf eine spätere Vollkaskoversicherung auswirkt. Wird das Fahrzeug später auf den Sohn oder die Tochter umgemeldet, kann der Rabatt – abhängig von den Tarifen und Vorgaben der Versicherung – teilweise auf den Nachwuchs übertragen werden. Dabei gilt eine simple Regel: Wer den Führerschein erst seit vier Jahren hat, erhält auch nur den für diesen Zeitraum den üblichen Schadensfreiheitsrabatt.