Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflicht möglich und gilt für alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Der Fahrerschutz ist definitiv sinnvoll, weil Sie dadurch eine große Lücke im Versicherungsschutz schließen: entschädigt werden die Personenschäden des Fahrers, der den Unfall schuldhaft verursacht hat. Ansonsten bekommt der schuldige Fahrer keinen Cent für seine eigenen Personenschäden wie z.B. Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Alle anderen beim Unfall verletzten Personen (z.B. Fahrzeuginsassen und ein unschuldiger Fahrer) können ihren Anspruch auf Schadenersatz über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Fahrerschutzversicherung?
- Leistungen einer Fahrerschutzversicherung
- Wie viel kostet der Fahrerschutz?
- Kfz-Versicherungen mit Fahrerschutz vergleichen
- Leistungsausschlüsse
- Ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
- Ist die Fahrerschutzversicherung das Gleiche wie Insassenunfallversicherung?
- Reicht nicht die private Unfallversicherung?
- Infoblatt zur Fahrerschutzversicherung als Download
- Angebot für Ihre Kfz-Versicherung
Was ist eine Fahrerschutzversicherung?
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert. Soweit so gut. Doch der Versicherungsschutz ist mangelhaft. Speziell für Personenschäden hat der unfallverursachende Fahrer gar keinen Schutz! Der schuldige Fahrer erhält nach dem Unfall keinen einzigen Cent für seine körperlichen Schäden und deren Folge.
Bei der Regulierungspraxis über die Kfz-Haftpflicht ist also die Frage, ob es sich bei der jeweiligen Person um den schuldigen Fahrer oder eine andere Person (Fahrer ohne Schuld, Fahrzeug-Insasse, andere geschädigte Person) handelt. Dem Fahrer, der Schuld hat, werden die eigenen Personenschäden von der Kfz-Haftpflicht jedenfalls nicht ersetzt! Das gilt auch für seine Hinterbliebenen, die in dem Fall keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflicht stellen können. Die Personenschäden der anderen am Unfall beteiligten Personen werden jedoch ersetzt.
Ebenso greift der Fahrerschutz, wenn es keine anderen Unfallbeteiligten gibt. Das ist bei Tier-/Wildunfällen der Fall. Oder auch, wenn das Fahrzeug von der Straße bei Regennässe oder Glätte abkommt.
Aus den genannten Gründen ist eine Fahrerschutzversicherung immer anzuraten. Der Fahrerschutz kann grundsätzlich nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dieser ist zwar eine freiwillige Option, jedoch eine notwendige für die richtige Versicherung der Fahrer.
Fahrerschutz trotz Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die Personenschäden von allen Unfallbeteiligten – soweit ist das erst einmal richtig. ABER: Der schuldige Unfallfahrer geht leer aus! Sind Sie als Fahrer oder ein anderer Fahrer Ihres Fahrzeugs am Unfall schuld, werden verletzt und hätten eigentlich Schadenersatzanspruch auf Verletztengeld, Verdienstausfall usw., dann ist der Schadenersatz nur möglich, wenn das Fahrzeug mit einer Fahrerschutzversicherung versichert wurde. Ansonsten gibt es 0 (in Wort: null) Cent. Ähnlich gilt es bei Teilschuld: hier werden die Leistungen entsprechend der Quotelung gekürzt.
Brauche ich den Fahrerschutz?
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr sind permanent möglich. Auch wer bisher keinen Unfall verschuldet hat, wird in Zukunft nicht automatisch davor bewahrt. Zudem gilt der Fahrerschutz für jeden berechtigten Fahrer des Fahrzeugs. Wenn Sie als Versicherungsnehmer nicht nur selbst das Kfz (Auto) nutzen, dann ist der Fahrerschutz umso mehr in Betracht zu ziehen. Denken Sie an alle weiteren Fahrer. Sei es Ihr Ehe-/Lebenspartner oder Ihre Kinder. Wer bezahlt den Personenschaden für die Fahrer Ihres Autos, die schuldhaft in einen Unfall verwickelt sind? Nur Sie als Versicherungsnehmer Ihres Fahrzeugs können den Fahrerschutz für Ihr Fahrzeug abschließen und dadurch alle rechtmäßigen Fahrer absichern.
Warum ist der schuldhafte Fahrer nicht über die Kfz-Haftpflicht versichert?
Aufgrund der eigenen Schuld, dass der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat, besteht keine Haftung durch andere Personen. Das heißt, der schuldige Fahrer kann keinen Schadenersatzanspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, da die Kfz-Haftpflicht des gelenkten Fahrzeugs hier nicht in Haftung zu nehmen ist. Der schuldige Fahrer haftet für seine eigenen Schäden sozusagen selbst.
Zusammenfassung zum Fahrerschutz
Der Fahrerschutz ist die finanzielle Absicherung für Personenschäden aller berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeugs, wenn für den Fahrer ein Selbstverschulden (auch Teilschuld) vorliegt.
Geleistet wird für körperliche Schäden (sowie deren Folge) des Fahrers, wenn
- … der Fahrer den Autounfall ganz oder teilweise selbst verschuldet.
- … der Unfallverursacher unbekannt (Unfallflucht) oder mittellos ist.
- … der Fahrer mit Wildtieren, Bäumen oder anderen Hindernissen kollidiert (sog. „Unfälle ohne Gegner“).
Leistungen einer Fahrerschutzversicherung
Wird der berechtigte Fahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet, übernimmt die Fahrerschutzversicherung die Unfall- und Folgekosten, die dem schuldigen Fahrer sonst kein anderer erstattet. Dabei geht es um die Kosten der Personenschäden und bei Tod um die Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen. Diese Kosten stehen jedem Opfer eines Verkehrsunfalls zu.
In der Fahrerschutzversicherung wird für den Fahrer in etwa so geleistet, als sei er nicht selbst schuld. Das bedeutet eine Gleichstellung des Schuldigen mit dem Opfer, was so in der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vorgesehen ist.
Entschädigt wird nach den tatsächlichen Kosten. Es gibt also keine pauschale Summe z.B. für den Verdienstausfall als Folge des Unfalls. Es ist also auch nachzuweisen, welche Kosten entstehen bzw. entstanden sind. Die Regelungen sind derzeit noch nicht einheitlich auf ein Mindestmaß bestimmt. Je nach Versicherer gibt es Ersatz der Kosten für:
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Reha-Maßnahmen
- Hinterbliebenenrente
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Haushaltsführungskosten
Dabei müssen Kosten für besondere Behandlungsmethoden, Heilpraktiker, Eigenanteile, Pflegekosten usw. nicht zwangsweise ausgeschlossen sein.
Entschädigungsgrenze bis 15 Mio. Euro
Bei der Fahrerschutzversicherung reichen die maximalen Versicherungssummen von 1 bis 15 Millionen Euro. Es gibt hier keine vorgeschriebene Mindestdeckungssumme, wie es in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist. Geleistet wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Kostenerstattung erfolgt dann, wenn kein anderer Leistungserbringer die Kosten übernimmt bzw. sich nur zum Teil daran beteiligt. Eine doppelte Entschädigung ist für versicherte Fahrer definitiv ausgeschlossen.
Die Kostenerstattung erfolgt also nachrangig bzw. subsidär. Das heißt: zuerst sind die Ansprüche gegenüber anderen Leistungserbringern zu prüfen. Diese können sein:
- Krankenversicherung / Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Arbeitgeber
- bzw. auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn Teilschuld besteht.
Gibt es von den potenziell möglichen Kostenerstattern kein Geld bzw. nur einen Teil, dann wird die Fahrerschutzversicherung zahlen. Sie leistet auch dann, wenn Ansprüche gegen andere nicht durchgesetzt werden können.
Üblich ist, dass in den Versicherungsbedingungen maximale Entschädigungsgrenzen für bestimmte Leistungsbereiche zu finden sind. So ist in etwa das Schmerzensgeld meist auf einen Gesamthöchstbetrag begrenzt, ebenso für den Verdienstausfall oder die Kostenübernahme für Haushaltshilfen.
Wie viel kostet der Fahrerschutz?
Die Kosten einer Fahrerschutzversicherung sind meist auf einen pauschalen Wert fixiert. Je nach Versicherungsgesellschaft kommt man auf 20€ bis 50€ pro Jahr. Bei der LKW-Versicherung kann es auch auf ca. 80€ pro Jahr hinauslaufen. Damit sind dann alle (!) rechtmäßigen Fahrer über den Fahrerschutz versichert. Setzt man diese Kosten ins Verhältnis zu den Schadenzahlungen für Personenschäden (die bekanntlich bis in den Millionenbereich reichen können), sind die Kosten für den Fahrerschutz verschwindend gering.
Kfz-Versicherungen mit Fahrerschutz vergleichen
Selbst wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen wollen, weil es das Pflichtversicherungsgesetz so vorschreibt, sollten Sie unbedingt den Fahrerschutz mitversichern. Allerdings laufen Sie bei den Online-Rechnern für Autoversicherungen in die Falle: hier wird meist der Fahrerschutz gar nicht angeboten bzw. lassen sich die Angebote überhaupt nicht danach filtern. Der Grund ist einfach: Die Kfz-Versicherung wird über Vergleichsportale nur als Billigversicherung verkauft. Um das zu erreichen, werden wichtige Zusatzoptionen ausgeblendet.
Deshalb: Lassen Sie sich Ihre neue Kfz-Versicherung über den professionellen Vergleichsservice berechnen!
Leistungsausschlüsse
Es gibt auch Ausschlüsse, wann die Fahrerschutzversicherung nicht leistet. Insbesondere bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Unfalls und bei Fahrten unter Alkoholeinfluss besteht kein Versicherungsschutz. Zudem ist zwingend die Bedingung, dass es sich um den lenkenden Fahrer handelt. Personenschäden beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen fallen also heraus.
Die Ausschlüsse beim Fahrerschutz sind zusammengefasst:
- vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls
- keine Fahrerlaubnis
- Einfluss von Drogen (Alkohol, Rauschmittel)
- kein Sicherheitsgurt angelegt
- bei legalen und illegalen Rennen
- Unfallereignis beim Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen des Kfz
- es handelt sich um einen nicht berechtigten Fahrer (z.B. bei Diebstahl)
Ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
Kurz und knapp: Ja!
- weil der schuldige Fahrer keine Ansprüche für seine Personenschäden über die Kfz-Haftpflicht machen kann
- weil auch bei Teilschuld und Unfällen ohne Gegner geleistet wird
- weil bis 1 Mio /15 Mio. Euro geleistet wird
- weil es jedem passieren kann, Schuld an einem Unfall zu haben
- weil Fahrerschutz fast nichts kostet
Ist die Fahrerschutzversicherung das Gleiche wie Insassenunfallversicherung?
Nein! Bitte verwechseln Sie nicht den Fahrerschutz mit der Insassenunfallversicherung. Bei der Insassenunfallversicherung werden die Fahrzeuginsassen versichert bei unfallbedingten Personenschäden versichert. Gezahlt wird darüber eine Invaliditätssumme, deren Höhe abhängig von der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) ist. Beim Fahrerschutz geht es hingegen um tatsächliche Schadenkosten wie Verdienstausfall oder Pflegekosten sowie Schmerzensgeld. Fahrzeuginsassen sind bereits über die Kfz-Haftpflicht in weiten Teilen versichert – nur eben der schuldige Fahrer nicht.
Die Kosten für den Fahrerschutz sind zudem deutlich geringer. Darüber soll ja auch nur der Fahrer abgesichert werden.
Reicht nicht die private Unfallversicherung?
Nein. Doch der Reihe nach.
Haben Sie eine private Unfallversicherung, dann müssen Sie wissen, dass diese Police nur für Sie bzw. die versicherten Personen in dem Vertrag gilt. Folglich ist die Frage: Wer außer Ihnen fährt noch das Fahrzeug? Können Sie sichergehen, dass alle Fahrer eine eigene private Unfallversicherung haben?
Weiterhin müssen Sie hier wissen, dass die private Unfallversicherung grundsätzlich nur bei bleibenden – also dauerhaften – Unfallschäden zahlt. Ein körperlicher Schaden kann aber auch vorübergehend sein und es können damit erhebliche Kosten für Sie entstehen (z.B. Verdienstausfall). Was bekommen Sie dann von der Unfallversicherung? Bei der Fahrerschutzversicherung ist es egal, ob ein Schaden zurückbleibt oder nicht. Ebenso erhaltne Sie von der privaten Unfallversicherung nur die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, nicht aber die tatsächlich entstandenen Schadenkosten. Viele Fahrerschutzpolicen haben hier hingegen eine Deckung von bis zu 15 Mio. Euro. Deshalb unser Rat: Eine Fahrerschutzversicherung gehört mit dazu!