Kfz-Unfall im Ausland – was ist zu tun?

Ruhig zu bleiben, nachdem es gekracht hat, ist zwar relativ schwer, zumal es sich um eine Extremsituation handelt. Doch gerade bei einem Unfall im Ausland ist es umso wichtiger, sachlich vorzugehen – trotz Stress und Sprachbarriere. Sonst werden möglicherweise Details übersehen oder Fehler gemacht, die sich bei der Schadensregulierung rächen können. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub und die deutschen Versicherungsunternehmen raten daher, Schritt für Schritt vorzugehen.

Vor dem Urlaub oder vor der Fahrt ins Ausland

Das umfasst einige Vorbereitungen, die getroffen werden müssen, ehe man sich ans Auto setzt. Besonders wichtig ist dabei der Europäische Unfallbericht, der in allen Sprachen der EU verfasst ist und es den Beteiligten etwas leichter macht. Das Formular gehört ins Handschuhfach oder sollte zumindest in Griffweite verstaut werden. Mit ins Gepäck oder die Geldbörse gehört darüber hinaus die grüne Versicherungskarte, die kostenlos von Assekuranz ausgestellt wird und als Versicherungsnachweis gilt. Speichern sollte man zudem die wichtigsten Rufnummern: von der Kfz-Versicherung, dem Autoclub und der Verkehrsrechtsschutzversicherung. So kann man im Schadensfall schnell Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten.

Vorgehen nach einem Unfall

Wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt, gilt es folgende Aufgaben der Reihe nach zu erledigen:

  • Als erstes muss die Unfallstelle abgesichert werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und die reflektierende Schutzweste anziehen. Des Weiteren raten Experten, sofort Kontakt zu möglichen Zeugen aufzunehmen, damit sie so lange warten, bis die Daten aufgenommen werden konnten.
  • Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, muss Erste Hilfe geleistet, der Rettungsdienst und die Polizei angerufen werden.
  • Unabhängig davon, ob es Verletzte gibt, ist es immer besser, die Polizei einzuschalten – insbesondere bei einem hohen Schaden, sollte es zum Streit kommen, der Unfallgegner geflüchtet sein oder keinen Versicherungsnachweis haben. In einigen Ländern ist es Pflicht, die Polizei hinzuziehen. Das Protokoll der Beamten ist dann die Grundlage für die spätere Regulierung des Schadens.
  • Der ADAC rät, alle wichtigen Daten des Unfallgegners auch selbst aufzuschreiben: Name, Anschrift, Kennzeichen, Nationalität, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer und Nummer der grünen Karte.
  • Ganz wichtig: Beweise sichern. Dazu sollten Fotos von der Unfallstelle gemacht werden, samt Bremsspuren und aller Details. Das gilt auch für die Nummernschilder und die Versicherungsplaketten, die in Frankreich und Italien an der Windschutzscheibe angebracht werden müssen. Für diese Zwecke reicht meistens schon die Handykamera. Zudem sollten die Namen und Kontaktdaten der Zeugen notiert werden.
  • Den Europäischen Unfallbericht füllt man gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Dieser Bericht ist in vielen Ländern Pflicht. Dabei gilt es, genau aufzupassen, was angekreuzt wird. Der ADAC rät ganz klar, nur zu unterschreiben, wenn man alles verstanden hat. Diese Angaben sind später Basis für die Beurteilung des Falls und können nicht mehr angefochten werden.
  • Wenn man verletzt wurde, muss sofort ein Arzt oder Krankenhaus aufgesucht werden. Um später Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können, ist es ratsam, um ein Attest zu bitten – denn die Aussagen deutscher Ärzte werden später meist nicht mehr anerkannt.
  • Liegt ein Totalschaden vor, ist es meistens günstiger, das Auto vor Ort verschrotten zu lassen – allerdings nicht ohne vorher ein Gutachten erstellen zu lassen. Diesbezüglich sollte Rücksprache mit der Kfz-Versicherung und/oder der Assekuranz bzw. dem Club genommen werden, die den Schutzbrief ausgestellt hat.
  • Um Ärger zu vermeiden, empfehlen alle Versicherungsunternehmen, den Schaden sofort zu melden. Insbesondere wer einen Auslandsschadenschutz bei seiner Kfz-Versicherung hat, sollte diese umgehend informieren. Dank dieser Option lassen sich viele Unannehmlichkeiten vermeiden.

Abwicklung des Unfalls

Um die Abwicklung eines Unfalls im Ausland zu vereinfachen, wurde 2003 die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie umgesetzt. Demnach muss jede europäische Versicherung einen deutschen Beauftragten halten. Damit ist es möglich, sich in Deutschland mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung zu setzen. Name und Anschrift erfahren Betroffene beim Zentralruf der Autoversicherer – benötigt werden das Kennzeichen und der Name des Gegners. Der Fall muss dann innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann man sich an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden, der alles Weitere in die Wege leitet und die zuständigen Stellen informiert. Ist der Unfall selbst verschuldet, kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung um die Regulierung. Die grüne Versicherungskarte gilt diesbezüglich als Nachweis, dass eine Versicherung vorhanden ist.

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