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Kfz Unfall: So ist zu handeln
Im Schadenfall gilt es, nicht panisch zu reagieren oder den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sofort zu handeln – immer vorausgesetzt, man ist nach einem Unfall dazu imstande – und Ruhe zu bewahren. Worauf dabei zu achten ist und welche Schritte eingeleitet werden müssen, erläutert dieser Ratgeber. Er basiert auf den Tipps und Hinweisen der Automobilclubs und Kfz-Versicherer.
Was tun bei einem Unfall?
Nach einem Unfall geht es in erster Linie darum, weitere Schäden zu vermeiden, für die nötige Sicherheit an der Unfallstelle zu sorgen und Verletzte zu versorgen. Hier ein Überblick, was genau zu tun ist:
- Um andere Autofahrer auf die mögliche Gefahrenstelle hinzuweisen, muss das Warnblicklicht eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Für die eigene Sicherheit dient die Warnweste.
- Wurde ein Unfallbeteiligter verletzt, gilt es, Erste Hilfe zu leisten. Gleichzeitig sollten Polizei und Rettungskräfte gerufen und über die Sachlage informiert werden.
- Die Polizei sollte auch dann zu einem Unfall hinzugezogen werden, wenn es um einen hohen Sachschaden geht, es zum Streit kommt, der Unfallgegner flüchtet, eventuell Alkohol im Spiel ist oder ein Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild beteiligt ist.
- Beweissicherung: Im eigenen Interesse ist es ratsam, Fotos von der Unfallstelle zu machen und gegebenenfalls eine Skizze anzufertigen. Dazu gibt es einen speziellen Unfallbericht, der im Auto liegen sollte. Für die Bilder reicht in der Regel das Mobiltelefon.
- Notiert werden müssen der Name, die Adresse, das Kennzeichen und die Versicherung es Unfallgegners.
- Sofern der Gegner nicht vor Ort ist, etwa bei einem Parkrempler, warten, bis der Besitzer kommt oder die Polizei über den Unfall informieren.
- Wichtig sind die Namen und Kontaktdaten aller Zeugen. Deshalb empfehlen die Kfz-Versicherer, Unfallzeugen zu bitten, solange zu bleiben, bis die Personalien aufgenommen wurden.
- Die eigene Autoversicherung informieren, den Vorgang schildern und das weitere Vorgehen absprechen. Auch wenn es inzwischen Applikationen für das Mobiltelefon gibt, ist der persönliche Kontakt immer besser.
- Wenn sich ein Streit über die Schuldfrage anbahnt, sollte auch die Rechtsschutzversicherung – konkret Verkehrsrechtsschutzversicherung – angerufen werden. Dabei geht es vorerst ebenfalls nur darum, dass die Versicherung informiert ist und Tipps geben kann.
Kaskoschaden – unverzüglich melden
Bei einem Kaskoschaden, der nicht im Zusammenhang mit einem Unfall steht, sieht es etwas anders aus. Dazu ein Beispiel: Wurde die Windschutzscheibe während eines Sturms von einem Ast eingeschlagen, muss sofort dafür gesorgt werden, dass keine weiteren Schäden Innenraum entstehen. Das heißt, das Auto sollte mit einer Folie abgedeckt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auch bei Kaskoschäden Fotos zu machen und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Nachbarn oder Bekannten ein Protokoll zu erstellen. Noch wichtiger ist es aber, die Versicherung sofort in Kenntnis zu setzen. Der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin entscheidet dann, ob der Schaden erst begutachtet werden muss oder direkt repariert werden kann. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist es üblich, dass sämtliche Schlüssel eingereicht werden müssen. Das genaue Vorgehen richtet sich nach dem Vertrag und den vereinbarten Konditionen. Von daher: Erst mit der Kaskoversicherung sprechen, um Probleme und Ärger zu vermeiden.