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Kfz-Unfall und schuldig: Schaden selbst bezahlen?
Nach einem Unfall oder Schaden ist es manchmal wesentlich günstiger, „die Suppe selbst auszulöffeln“. Übernimmt die Kfz-Versicherung die Regulierung, geht es in der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) teils rapide bergab. Die Konsequenz lässt sich ein Jahr später auf der Rechnung ablesen. Der Beitrag steigt. Zudem dauert es einige Jahre, bis der alte Status quo wieder erreicht ist. Um das zu vermeiden und auf lange Sicht möglicherweise viel Geld zu sparen, bietet es sich, den Schaden selbst zu bezahlen bzw. von der Autoversicherung zurückzukaufen. Dadurch bleibt der Schadensfreiheitsrabatt erhalten, so als wäre nichts passiert.
Clever: Rabattschutz mit dem Versicherer vereinbaren
Schäden nie selbst regulieren
Diese Taktik eignet sich in erster Linie für kleinere Schäden, die aus eigener Tasche bestritten werden können. Denn bei schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten dürften die Kosten das Budget der meisten Autofahrer übersteigen. Doch selbst wenn es sich nur um eine Macke am Außenspiegel handelt, sollten Versicherte das Ruder nie selbst in die Hand nehmen, sondern die Assekuranz informieren und ihr die Arbeit überlassen. Damit ist man auf der sicheren Seite und vor überzogenen Forderungen geschützt. Dann reicht es, die Kfz-Versicherung bis zum Ende des Jahres darüber zu informieren, dass man den Schaden zurückkaufen möchte, und erstattet die Ausgaben.
Rückkauf mit der Kfz-Versicherung klären
Ob es sich lohnt oder nicht, den Schaden selbst zu bezahlen, lässt sich nicht pauschal sagen. Deshalb ist es ratsam, sich vorher mit der Versicherung abzusprechen, wie weit man in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft würde. In dieser Hinsicht hat jedes Unternehmen eigene Vorgaben. Im schlimmsten Fall sind es nicht ein oder zwei, sondern gleich fünf oder sechs Stufen. Dabei ist die Höhe des Schadens für die Rückstufung völlig egal, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ausschlaggebend sind, so der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC), vielmehr der Jahresbeitrag und die aktuelle SF-Klasse.
Grenzwert-Beispiel: Mehrkosten nach einem Schaden
Wie sich eine Rückstufung auswirken kann, hat die Zeitschrift Finanztest anhand eines Beispiels berechnet. Nach einem Unfall würde der Kunde in der Kfz-Haftpflichtversicherung von SF-Klasse 2 mit einem Jahresbeitrag von 1.000 Euro in die SF-Klasse ½ rutschen. Dadurch steigt die Prämie auf 1.647 Euro. Ohne Unfall hätte der Versicherte bereits die Schadensfreiheitsklasse 3 erreicht und müsste nur 824 Euro zahlen, im Jahr darauf nur noch 706 Euro. Insgesamt ergeben sich im Laufe der Jahre durch einen einzigen Schaden Mehrkosten in Hohe von 2.765 Euro. Bis zu diesem Grenzbetrag würde es sich rechnen, den Schaden von der Kfz-Versicherung zurückzukaufen. Diesen Grenzwert kann man sich von der Versicherung berechnen lassen und dann entscheiden.