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Kfz Versicherungsvertrag widerrufen
Versicherungsverträge sollten mit Bedacht und keinesfalls übereilt oder unüberlegt unterschrieben werden. Überwiegen später dennoch die Zweifel, vielleicht die falsche Entscheidung getroffen zu haben, heißt es, sofort zu reagieren. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, wenn die Fristen und Vorgaben eingehalten werden. Für Verbraucher ist es dabei von Vorteil, dass die Unternehmen ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren müssen, nicht als kleine Fußnote, sondern ausführlich und verständlich – inklusive der Folgen des Widerrufs. Somit ist der Widerruf neben der Versicherungskündigung eine weitere Möglichkeit, den Kfz-Versicherungsvertrag aufzulösen.
Das Versicherungsvertragsgesetz
Die rechtliche Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG, Info), das zum 1. Januar 2008 neu formuliert wurde. In Paragraf 8 Absatz 1 heißt es:
„Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.“
Kunden haben demnach die Option, binnen zwei Wochen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Ab wann diese Frist beginnt, wird ebenfalls im VVG Paragraf 8 festgelegt:
„Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind: 1.) der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und 2.) eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.“
Der Widerruf
Liegen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und der Hinweis auf das Widerrufsrecht vor, heißt es, keine Zeit zu verlieren. Wichtig ist hierbei unter anderem der Poststempel, wann die Unterlagen zugestellt wurden. Deshalb raten Experten, den Umschlag aufzuheben. Der Widerruf an sich muss schriftlich erfolgen. Dazu reicht im Grunde genommen ein Satz. Nicht vergessen: Die Vertrags- und gegebenenfalls die Kundennummer zu nennen, damit das Anliegen sofort zugeordnet werden kann. Verschickt werden sollte der Widerruf per Einschreiben mit Rückschein, um einen offiziellen Beleg darüber zu haben, dass und wann der Brief aufgegeben wurde. Ist es kurz vor knapp, erlauben viele Versicherungsunternehmen den Widerruf auch per E-Mail oder Fax.
Widerrufsfolgen
Gerade bei der Kfz-Versicherung müssen sich Verbraucher allerdings über die Folgen des Widerrufs im Klaren sein. Denn sobald das Schreiben bei der Assekuranz vorliegt, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das heißt: Nicht nur der Widerruf muss rechtzeitig in die Wege geleitet, sondern ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass die Prämie für den ursprünglichen Vertrag anteilig in Rechnung gestellt werden darf, auch wenn der Widerruf fristgerecht vorliegt. Entscheidend sind der Versicherungsbeginn und die Art der Vereinbarung. Je nach Vertrag beginnt der Versicherungsschutz schon vor dem Ende der Widerrufsfrist. Hier hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.