Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Die Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist eine gängige Praxis, um schneller in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden, etwa von der SF-Klasse ½ in die SF-Klasse 1.
Die Weiterstufung der Schadenfreiheitsklasse wird von den Gesellschaften üblicherweise am 1. Januar eines jeden Jahres vorgenommen. Damit man als Kunde besser eingestuft wird, muss der Versicherungsvertrag mindestens ein halbes Jahr lang bestanden haben. Es ist also Bedingung, dass der Vertrag mindestens seit dem 1. Juli des Vorjahres besteht. Nur dann wird die Schadenfreiheitsklasse weitergestuft.
Es kommt also auf den Versicherungsbeginn an, um im Folgejahr besser gestuft zu werden. Erwirbt man ein Fahrzeug und lässt es beispielsweise am 15.07. zu, beginnt auch regulär die Versicherung ab diesem Tag. Allerdings hat das zur Folge, dass in dem Jahr keine 6 Monate Versicherungszeit entstehen können und man noch ein weiteres Kalenderjahr in der gleichen Schadenfreiheitsklasse bleibt. Um das zu verhindern, macht man eine Rückdatierung des Versicherungsvertrags auf den 1. Juli und bezahlt auch den Versicherungsbeitrag für die Zeit, die vor der Fahrzeugzulassung liegt. Die Rückdatierung ergibt meist Sinn, wenn es sich um eine Einstufung in niedrige SF-Klassen handelt und es sich um 1-2 Monate „verlorene Zeit“ handelt.
Ob eine Rückdatierung möglich ist und unter welchen Umständen, ist von Assekuranz zu Assekuranz unterschiedlich geregelt. Wir versuchen es immer, in Ihrem Interesse zu regeln.