Was versteht man unter Sonderzubehör in der Kasko?

Ein Blick durch die Seitenscheibe, ein paar Sekunden Arbeit, um die Tür zu öffnen, und schon haben Profis das Autoradio, möglicherweise das Handy und das mobile Navigationsgerät gestohlen. Als wäre ein solcher Diebstahl nicht schon ärgerlich genug, bleiben die meisten Autobesitzer darüber hinaus auch noch auf den Kosten sitzen. Denn längst nicht alle Gegenstände, die sich in einem Fahrzeug befinden, stehen unter dem schützenden Mantel der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Vertragsbedingungen unterscheiden hierbei sehr genau zwischen drei Kategorien von Zubehör bzw. Sonderzubehör.

Festes und loses Sonderzubehör

  • Voller Versicherungsschutz besteht für Zubehörteile, die fest mit dem Wagen verbunden sind oder verschlossen aufbewahrt werden. Dazu gehören unter anderem Spezialsitze, das Warndreieck und die Alarmanlage. Für dieses Sonderzubehör wird unabhängig vom Wert kein Beitragszuschlag erhoben. Sie sind automatisch mitversichert.
  • Komplizierter wird es, wenn es sich um fest installierte Geräte handelt, bei denen die Versicherung nur bis zu einem bestimmten Neuwert für Ersatz sorgt. Dieser Neuwert variiert von Assekuranz zu Assekuranz. Empfohlen wird ein Betrag von mindestens 5.000 Euro, teils liegen die Leistungen der Versicherer mit 1.000 oder 2.500 Euro deutlich darunter. Diese Regelung bezieht sich zum Beispiel auf das Autoradio, das fest verbaute Navigationsgerät oder den CD-Wechsler. Übersteigt der Wert des Zubehörs die Neuwertvorgabe der Kfz-Versicherung, kann die Differenz manchmal durch einen Beitragszuschlag ausgeglichen werden. Hierzu muss man bei der Wahl der Kfz-Versicherung ein bisschen intensiver mit den Kfz-Versicherungsvergleichen umgehen, damit man die optimale Variante findet.
  • Gar keine Leistung wird erbracht, wenn es sich um lose und somit nicht versicherbare Teile wie das Mobiltelefon, CDs oder das portable Navigationsgerät handelt.

Diebstahlvorsorge

Um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, der Kaskoversicherung einen Diebstahlschaden melden zu müssen, veröffentlichen die Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßig Tipps. Entscheidend ist, Diebe nicht auf dumme Gedanken kommen zu lasse, sondern ihnen direkt zu signalisieren: Finger weg. Hier lohnt kein Einbruch. Dazu sollten alle Wertgegenstände aus dem Auto entfernt werden – angefangen beim Handy über die Halterung für das Navi, das Navigationsgerät selbst, Handtaschen, Kameras bis hin zu Tablet-PCs. Halterungen oder Geräte, die nicht abgenommen werden können, lassen sich mit Tüchern oder einem Kissen verdecken. Eine 100-prozentige Sicherheit, dass Langfinger das Auto deshalb als „langweilig“ empfinden, bieten die Maßnahmen zwar nicht. Sie sind aber allemal besser als eine offene Einladung an alle Diebe in Form frei zugänglicher „Leckerbissen“.

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