Versicherung für Transporter, Lieferwagen und Caddy

Inhaltsverzeichnis
- Transporter-Versicherung: Vergleich & Service
- Besonderheiten bei der Transporter-Versicherung
- Kosten
- Transporter mit LKW-Zulassung
- LKW-Versicherung für Transporter (Beispiele)
- LKW-Versicherung für Elektro-Transporter
- Kann ich einen Transporter für privat versichern?
- Online Vergleich / Rechner
- Versicherungsvergleich für Transporter / Lieferwagen
- Versicherungsanfrage als pdf-Download
Transporter-Versicherung: Vergleich & Service
Über unseren Versicherungsservice werden bis zu 30 Kfz-Versicherungen in den Vergleich einbezogen. So erhalten Sie die richtige Versicherung, die zu Ihren Wünschen passt. Selbstverständlich bekommen Sie auch die eVB-Nummer für die Transporter-Zulassung und müssen sich bei einem Versicherungswechsel um nichts weiter kümmern.
Werk- oder Güterverkehr
Bei der Versicherung von Transportern muss man grundlegend zwei Verkehrsarten unterscheiden: Werkverkehr und Güterverkehr. Werkverkehr bedeutet, dass nur eigene Güter (Geräte, Waren und Material) transportiert werden. Das trifft zum Beispiel auf einen Deinstleistungs- oder Handwerksbetrieb zu, der Waren für seine Kunden beschafft, diese zum Kunden transportiert und dort ggf. weiter verarbeitet. Das ist zum Beispiel eine Sanitärfirma, die ein Waschbecken zum Kunden bringt und dort installiert. Oder ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb, der Erde und Pflanzen beim Kunden benötigt, um einen Auftrag durchzuführen. Daher ist die Transportleistung als solche nur eine „Hilfsleistung“.
Beim Güterverkehr werden hingegen fremde Güter trnsportiert. Das heißt, Sie als Firma die zu transportierenden Güter nicht „einkaufen“, sondern nur mit dem Transport von A nach B beauftragt werden. Die Kernleistung eines Auftrags ist hier der Transport. Das trifft zum Beispiel für Logistik und Speditionen zu, Umzugsservice und Kurierdienste.
Grundsätzlich wird ein Transporter und andere LKW bis 3,5 Tonnen bei Privatpersonen im Werkverkehr versichert, da hier die rein private Nutzung erfolgt. Eine Versicherung im Güterverkehr ist hier nicht vorgesehen.
Bei Selbständigen, Firmen und Gewerbe muss man unterscheiden, ob es sich um Werkverkehr oder Güterverkehr handelt! Wird ein Fahrzeug im Werkverkehr versichert, jedoch im Güterverkehr eingesetzt, riskiert man den kompletten Versicherungsschutz. Im Schadenfall gibt es dann große Probleme bei der Regulierung, da Falschangaben beim Versicherungsantrag gemacht wurden. Das Risiko des sog. Güterverkehrs (Speditionen, Logistik u.ä.) ist für die Versicherungen deutlich höher als beim Werkverkehr. Deshalb muss hier immer richtig versichert werden, um Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Private oder gewerbliche Kfz-Versicherung?
Sobald Sie den Transporter für ein Gewerbe oder im geschäftlichen Betrieb nutzen, müssen Sie die entsprechende gewerbliche Versicherung haben! Die gelegentliche private Nutzung wird dabei mitversichert. Umgekehrt geht es nicht: Transporter in einem Privattarif versichern und dann gewerblich nutzen. In dem Fall wird Ihnen das Versicherungsunternehmen den Tarif nachberechnen, Ihnen möglicherweise eine Schadenregulierung verweigern oder den Versicherungsvertrag aufgrund einer Obliegenheitsverletzung widerrufen. Gekonnt haben Sie damit gar nichts.
Kfz-Haftpflicht
Bekannt ist Ihnen sicherlich, dass Sie für einen Transporter oder Lieferwagen mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Ohne Haftpflichtversicherungsvertrag dürfen Sie den Transporter nicht im Straßenverkehr fahren.
Teilkasko
Für Transporter ist ebenso eine Teilkasko verfügbar. Diese greift bei:
- Beschädigung des Transporters durch Sturm, Unwetter, Brand, Explosion
- Hagelschäden, Blitzeinschläge, Überschwemmungen
- Haarwildschäden (bzw. erweitert auf alle Tiere)
- Marder-/Tierbiss-Schäden und daraus resultierende Folgeschäden
- Diebstahl oder Raub des Transporters
- Glasschäden (Glasbruch, Steinschläge) am Lieferwagen
Üblicherweise wird für die Teilkasko eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbart. Üblich ist die Variante mit 150€ Selbstbeteiligung. Je nach Versicherungsunternehmen ist auch eine höhere Selbstbeteiligung von 300, 500 oder 1.000€ möglich. Bei der Teilkasko gibt es wie gewohnt keine Rückstufung im Schadenfall.
Vollkasko
Neben der Teilkasko können Sie auch die Vollkasko im Versicherungsvertrag einschließen lassen. Das ist unbedingt zu empfehlen, wenn Sie den Transporter über eine Finanzierung oder Leasing laufen lassen. Aber auch in allen anderen Fällen, wenn der Transporter einen gewissen Wert hat, bekommen Sie nur über die Vollkasko den wirklichen Versicherungsschutz.
Die Vollkasko leistet bei:
- Unfallschäden am eigenen Transporter, die selbstverschuldet sind (inkl. Teilschuld)
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden bei Fahrer-/Unfallflucht bzw. bei Unfällen ohne Gegner
- immer eingeschlossen sind die Leistungen der Teilkasko
Kfz-Schutzbrief
Versicherungen bietet im Bereich der Pannen- und Unfallhilfe diverse Leistungen an. Kernpunkt ist das Abschleppen des Transporters in die nächstgelegene Werkstatt.
Wenn Sie Leistungen aus einem Kfz-Schutzbrief versichern möchten, dann müssen Sie den Kfz-Schutzbrief zum Versicherungsvertrag hinzubuchen. Über die Mitgliedschaften in einem Automobilclub sind für gewöhnlich Nutzfahrzeuge wie Transporter und Lieferwagen nicht eingeschlossen.
Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschaden
Wenn Sie Ihren Transporter über eine Vollkasko versichern, dann ist der Einschluss einer Brems-, Betriebs- und Bruchschadendeckung immer zu empfehlen. Dieser spezielle Zusatzbaustein schließt Lücken im Versicherungsschutz der Vollkasko.
Fahrerschutzversicherung
Damit die Fahrer des Transporters richtig geschützt sind, empfehlen wir den Einschluss der Fahrerschutzversicherung. Diese greift bei Personenschäden des Fahrers, der den Unfall schuldhaft (auch Teilschuld) verursacht hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet keine Entschädigung für Persoenenschäden des schuldhaften Fahrers.
Auslandsschadenschutz
Fahren Sie mit dem Transporter ins Ausland? Dann ist der Auslandsschadenschutz zu empfehlen, der bei unverschuldeten Unfällen im Ausland die Deckungssummen auf das Niveau deutschen Rechts anhebt.
GAP-Deckung
Befindet sich das Fahrzeug im Leasing oder wird es über eine Finanzierung erworben, dann sollte die GAP-Versicherung mit in den Vertrag eingeschlossen werden.
Besonderheiten bei der Transporter-Versicherung
Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz bei Nutzfahrzeugen nicht anders aufgebaut als bei PKWs. Transporter, Lieferwagen, Kastenwagen, Caddy und Sprinter werden als LKW versichert. Bei uns geht das günstig und online. Zunächst benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung und optional die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung, um Schäden an Ihrem Transporter ersetzt zu bekommen. Soweit ist das alles nichts Neues.
Abweichend von PKWs, die der Personenbeförderung dienen, steht bei Nutzfahrzeugen mit sog. „LKW-Zulassung“ der Transport eigener oder fremder Sachen im Vordergrund. Dabei unterscheidet man den Werkverkehr vom Güterverkehr.
Werkverkehr: Wenn der Transporter nur privat genutzt wird, dann wird immer im Werkverkehr versichert. Bei geschäftlicher bzw. gewerblicher Nutzung erfolgt die Versicherungsart im Werkverkehr, wenn ausschließlich ausschließlich eigene Güter transportiert werden (z.B. der Dachdeckerbetrieb, der mit einem Transporter das Werkzeug und die Baumaterialien zur Baustelle bringt. Gleiches gilt bei einer Bäckerei, die Backwaren an ihre eigene Filialen ausliefert).
Güterverkehr: Wenn fremde Güter gewerblich transportiert werden, muss der Transporter/Lieferwagen im Güterverkehr versichert werden. Das gilt z.B. für Logistik, Umzugsfirmen, Kurierdienste und Speditionen. Hier gibt es zumeist einen Fremdauftrag von Kunden, bei dem Dinge, Güter oder Waren von einem Ort an einen anderen Ort zu bringen sind.
Diese Unterscheidung, ob im Werk- oder Güterverkehr versichert werden muss, ist sehr wichtig. Vielfach werden Fahrzeuge falsch versichert, wodurch der gesamte Versicherungsschutz ins Wanken geraten kann. Das betrifft vor allem Unternehmen, die hauptsächlich Transportdienstleistungen durchführen und ihre Fahrzeuge fälschlicherweise im Werkverkehr versichern lassen. Diese Falschversicherung hat weitreichende Konsequenzen, für die die Unternehmen (Geschäftsführer) – durchaus auch persönlich – haftbar gemacht werden.
Neben der gewerblichen Nutzung lassen sich Transporter und Lieferwagen auch für die rein private Nutzung versichern. Die Nutzung – privat oder gewerblich – hat nichts damit zu tun, dass es sich bei Transportern um Nutzfahrzeuge handelt. Ist im Fahrzeugschein die LKW-Zulassung vorgesehen, kann eben keine PKW-/Auto-Versicherung mehr gewählt werden. Die Suche über HSN und TSN funktioniert bei Kleintransportern nicht, wie es sonst bei Autoversicherungen möglich ist. Transporter und Lieferwagen mit Nutzfahrzeugzulassung werden über die Angabe des Herstellers, der Aufbauart, Leistung und Nutzlast versichert. Hier sind also mehr Daten aus dem Fahrzeugschein notwendig, als sie bei einer Autoversicherung gefordert werden. Die genaue Typbezeichnung interessiert beim Versicherungsschutz meist gar nicht. Ausschlaggebend sind die technischen Daten.
Damit das Fahrzeug also richtig versichert ist, müssen die technischen Daten und die Angaben zur Nutzung unbedingt der Wahrheit entsprechen! Ansonsten führt dies im Schadenfall zu Ärger bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb unser Tipp: Überlassen Sie die korrekte Versicherung Ihres Transporters oder Lieferwagens lieber unserem Versicherungsservice. Anhand der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) versichern wir Ihren Transporter richtig.
Kosten
Natürlich werden wir oft gefragt, wie hoch die Kosten ausfallen, wenn ein Transporter, Lieferwagen oder Caddy Kastenwagen versichert wird. Es kommt hierbei auf einige Aspekte an, die in die Beitragsberechnung einfließen. So ist nicht nur der Hersteller des Transporters von Interesse, sondern auch die Motor-Leistung, besondere Aufbauarten, wie viele Kilometer der Transporter im Jahr gefahren wird, ob er einer gewerblichen oder privaten Nutzung unterliegt, in welchem Umfang man ihn versichern will und viele Dinge mehr. Alles in allem kann die Versicherung für Transporter und Lieferwagen bei wenigen hundert Euro im Jahr liegen oder man muss mehr als 2.000Euro bezahlen. Im Vorfeld können wir keine pauschale Aussage treffen, dass ein Transporter von VW günstiger oder teurer zu versichern ist als von Mercedes oder Ford. Das hängt von vielen Einflussfaktoren ab. Wir bitten Sie deshalb, Ihre konkrete Anfrage an uns zu richten.
Transporter mit LKW-Zulassung
Transporter verfügen immer über eine LKW- bzw. Nutzfahrzeug-Zulassung. Das hat zur Folge, dass auch die Versicherung genau darauf ausgerichtet sein muss. Wie der Transporter steuerlich behandelt wird, interessiert bei der Kfz-Versicherung absolut niemanden.
Transporter als LKW bis 3,5t versichern
Sehr viele Transporter (Lieferwagen) fallen in diesen Bereich. Hier bleibt das zulässige Gesamtgewicht unter bzw. bei maximal 3.500 kg. Man findet im Fahrzeugschein die Bezeichnung „Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t“ oder „Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t“. Die Aufbauart ist für gewöhnlich geschlossener Kasten.
In der Zulassung finden sich zumeist folgende Angaben:
N1 | BA | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Lastkraftwagen |
N1 | BB | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | VAN |
N1 | BC | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Sattelzugmaschine |
N1 | BD | Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t | Straßenzugmaschine |
N1G | BA | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Lastkraftwagen |
N1G | BB | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | VAN |
N1G | BC | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Sattelzugmaschine |
N1G | BD | Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t | Straßenzugmaschine |
Die Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse aus einem Versicherungsvertrag für PKW ist bei einem Transporter (bis 3,5t Gesamtgewicht) zumeist möglich. Ebenso können wir hier vereinzelt, wenn der Transporter als Zweitwagen parallel zu einem Erstwagen hinzukommt, eine bessere Schadenfreiheitsklasse in Form einer Sondereinstufung anbieten.
Transporter als LKW über 3,5t versichern
Ist das zulässige Gesamtgewicht des Transporters über 3,5t, dann muss die Kfz-Versicherung auch darauf ausgerichtet werden.
In der Zulassung finden sich zumeist folgende Angaben:
N2 | BA | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Lastkraftwagen |
N2 | BB | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | VAN |
N2 | BC | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Sattelzugmaschine |
N2 | BD | Fz.z.Gü.bef. > 3,5 – 12 t | Straßenzugmaschine |
N2G | BA | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Lastkraftwagen |
N2G | BB | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | VAN |
N2G | BC | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Sattelzugmaschine |
N2G | BD | Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t | Straßenzugmaschine |
Die Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse von einem PKW (Autoversicherung) auf einen Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen funktioniert nicht. Hier kann nur die SF-Klasse von einem LKW über 3,5t übernommen werden. Ansonsten muss eine Neu-/Ersteinstufung durchgeführt werden. Für Firmen und Gewerbekunden können wir eine Flottenversicherung (mind. 3 Fahrzeuge) anbieten. Darüber können Transporter, Lieferwagen und weitere Nutzfahrzeuge günstiger versichert werden.
Sonderaufbauten
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Transporter dem oben genannten „Schema F“ folgen! Es gibt zum Teil sehr verschiedene Aufbauten und Nutzungsarten. So können Imbisswagen (Foodtrucks) oder Campingfahrzeuge nicht einfach als Transporter versichert werden! Bitte richten Sie Ihre Anfrage immer über unser Formular – wir kümmern uns um die richtige Kfz-Versicherung.
Kann man einen Kleintransporter als PKW versichern?
Immer wieder kommen Kunden auf uns zu und wollen ihren Kleinrransporter als PKW über eine Autoversicherung versichern. Das ist nicht möglich, da ein Kleintransporter immer als LKW /Nutzfahrzeug versichert wird. Es sei denn, ein unabhängiger Gutachter (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ) erstellt für Sie ein Gutachten, womit Sie dann bei der Zulassungsstelle die Umnutzung als PKW beantragen können. In aller Regel bleibt es aber beim Wunsch – ein Kleintransporter wird regulär über eine LKW-Versicherung als Transporter versichert. Wie der Name „Transporter“ schon sagt, dient das Fahrzeug dem Transport von Gütern. Deshalb muss eine Transporter-Versicherung abgeschlossen werden.
LKW-Versicherung für Transporter (Beispiele)
Folgende (beispielhaft genannte) Transporter, Kasten- und Lieferwagen werden über eine LKW-Versicherung bis 3,5t versichert:
- Citroen Jumpy
- Fiat Doblo
- Fiat Ducato
- Fiat Fiorino
- Fiat Promaster
- Fiat Scudo
- Fiat Talento
- Ford Transit
- Ford Transit Connect
- Ford Transit Courier
- Ford Transit Custom
- Hyundai H-1
- Hyundai H200
- Hyundai H350
- Iveco Daily
- Mercedes Benz Sprinter
- Mercedes Benz Vito
- Nissan NV200
- Nissan NV400
- Opel Combo
- Opel Vivaro
- Peugeot Boxer
- Peugeot Expert
- Renault Kangoo
- Renault Master
- Renault Trafic
- StreetScooter Work sowie Work L
- Toyota Proace
- VW Caddy
- VW Crafter
- VW Transporter
LKW-Versicherung für Elektro-Transporter
Ebenso können Sie einen E-Transporter über unsere Partner versichern, z.B.
- ARI 901 Kastenwagen
- ARI 901 Koffer / L / XL
- ARI 901 Pritsche / L / XL
- ARI 901 Kipper / L / XL
- ARI Kastenwagen 3,5t (auch 4,25t)
- Citroen eJumpy
- Citroen e-Jumper
- EFA-S E35 / E46 Van
- Fiat E-Ducato
- Fiat E-Scudo
- Ford E-Transit
- HEERO Elektro Kleintransporter
- HEERO Elektro Pritschenwagen (auch Doppelkabine)
- Hyundai Inster
- Mercedes Benz eSprinter
- Mercedes Benz eVito
- MAN eTGE
- Maxus SAIC EV80
- Maxus SAIC eDeliver3
- Maxus SAIC eDeliver5
- Maxus SAIC eDeliver7
- Maxus SAIC eDeliver9
- Opel Movano-e
- Opel Vivaro-e
- Peugeot e-Boxer
- Peugeot e-Expert
- Quantron Q-Light BEV
- Renault Master E-Tech Electric
- Toyota Proace City Electric Duty
- VW ID. Buzz Cargo
Bei E-Transportern bieten einige Versicherungsgesellschaften ähnliche Versicherungspakete wie bei E-Autos an. Hierbei geht es vor allem um den Akku, den man möglichst über eine Allgefahrendeckung ohne Deckungsbegrenzung versichern sollte.
Kann ich einen Transporter für privat versichern?
Selbstverständlich können Sie einen Klein-/Transporter privat versichern! Ein Gewerbe, eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ist keine Voraussetzung, um einen Transporter-Versicherung abschließen zu können. Für Privatpersonen gibt es ausreichend Versicherungsmöglichkeiten. Auch hierbei kommt keine Autoversicherung infrage, weil sich darüber nur PKW zur Personenbeförderung versichern lassen. Es muss auf jeden Fall eine LKW-Versicherung abgeschlossen werden, da die Versicherung auch zur Fahrzeugart passen muss. Schließlich wollen Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben, da eine Falschversicherung bis hin zur vollständigen Zahlungsverweigerung der Versicherung führen kann.
Online Vergleich / Rechner
Die bekannten Online-Tarifrechner funktionieren nur für Autoversicherungen (also PKWs). Da Transporter und Lieferwagen jedoch als Nutzfahrzeuge zugelassen und versichert werden, benötigen Sie einen speziellen Vergleichsrechner. Zugang zum Online-Rechner bekommen Sie hier.
Versicherungsvergleich für Transporter / Lieferwagen
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