- günstige Wohnmobilversicherung ohne Beratung
- Haftpflicht, optional Teilkasko und Vollkasko
- Folgeschäden aus Tierbiss bis 20.000€ mitversicherbar
- Fährrisiko mitversicherbar
- Fahrerschutzversicherung möglich
- Kfz-Schutzbrief möglich
Wohnmobilversicherung vergleichen

Inhaltsverzeichnis
Welchen Versicherungsschutz für Wohnmobil?
Ganz ähnlich wie in der Autoversicherung werden Wohnmobile mit Haftpflicht und Kasko versichert. Dazu gibt es noch sinnvolle Erweiterungen wie Fahrerschutz, Auslandsschadenschutz und die Inhaltsversicherung.
Kfz-Haftpflicht
Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie das Wohnmobil nicht im Straßenverkehr fahren! Deshalb ist die Haftpflicht eine Pflichtversicherung einschließlich der Umweltschadenversicherung. Maßgeblich für den Beitrag ist hier die Schadenfreiheitsklasse, die für die Versicherung zur Anwendung kommt.
Im Haftpflicht-Schadenfall erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Wie weit zurückgestuft wird, kann man der Rückstufungstabelle in den Versicherungsbedingungen entnehmen. Bei günstigen Tarifen/Versicherungen ist die Rückstufung oftmals größer als in besseren Komfort-/Premium-Tarifen.
Teilkasko
Über die Teilkaskoversicherung können in der Wohnmobilversicherung folgende Gefahren mitversichert sein:
- Beschädigung durch Sturm und Hagel
- Feuer/Brand, Explosion, Blitzeinschläge
- Elementar- und Naturgefahren wie Überschwemmungen
- Schäden bei Kollision mit Haarwild und Nutztieren (bzw. erweitert auf alle Tiere)
- Marder-/Tierbiss-Schäden und daraus resultierende Folgeschäden
- Diebstahl oder Raub des Wohnmobils
- Glasschäden (Glasbruch, Steinschläge)
Aufpassen sollten Sie bei der Teilkasko, dass nicht überall die gleichen Leistungen inbegriffen sind. Hier gibt es große Unterschiede. Zum Beispiel müssen Tierbisse und Folgeschäden nicht unbedingt mitversichert sein. Auch bei den Natur- und Elementargefahren sind z.B. Überschwemmungen oder Dachlawinen hin und wieder nicht mitversichert.
Üblich ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts in der Teilkasko, der bei 150€ und mehr liegen kann.
Bei einem Teilkaskoschaden gibt es übrigens keine Rückstufung.
Vollkasko
Neben der Teilkasko können Sie auch die Vollkasko in der Wohnmobilversicherung einschließen lassen. Dies sollten Sie unbedingt machen, wenn Ihr Wohnmobil über eine Finanzierung (auch Leasing) läuft. Grundsätzlich gilt: Erst mit einer Vollkaskoversicherung beginnt der richtige Versicherungsschutz.
Eine Wohnmobil-Vollkaskoversicherung leistet bei:
- Unfallschäden am eigenen Wohnmobil, die selbstverschuldet sind (inkl. Teilschuld)
- Schäden am Wohnmobil durch Vandalismus
- Schäden am Wohnmobil bei Fahrer-/Unfallflucht bzw. bei Unfällen ohne Gegner
- immer eingeschlossen sind die Leistungen aus der Teilkasko
Wie bei der Kfz-Haftpflicht wird nach einem Vollkasko-Schaden die Schadenfreiheitsklasse gemäß der Rückstufungstabelle (Versicherungsbedingungen) zurückgestuft.
Kfz-Schutzbrief
Über die Standard-Autoschutzbriefe werden Wohnmobile nicht mitversichert. Entweder, Sie schließen eine Zusatzversicherung für Wohnmobile ab oder lassen den Kfz-Schutzbrief mit über die Wohnmobil-Versicherung laufen. Kernpunkt ist das Abschleppen des Wohnmobils in die nächstgelegene Werkstatt bei einer Panne oder Unfall.
Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschaden
Nur, wenn Sie auch die Vollkaskoversicherung für Ihr Wohnmobil abschließen, können Sie auch die Deckung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bekommen. Diese Schadenarten müssen jedoch über eine Zusatzdeckung versichert werden, die Sie fast nirgendwo bekommen. Gern bieten wir Ihnen die BBB-Schadendeckung mit an.
Fahrerschutzversicherung
Eine Fahrerschutzversicherung gehört auf jeden Fall mit dazu. Stellen Sie sich vor, Sie oder ein anderer Fahrer Ihres Wohnmobils verursacht schuldhaft einen Unfall und verletzt sich dabei schwer. In diesem Fall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nichts für den Personenschaden des schuldigen Fahrers. Es gibt hier kein Schmerzensgeld, keinen Verdienstaufall oder Ersatz für höhere Haushaltsführungskosten. Damit der schuldige Fahrer dennoch einen Schadenersatzanspruch hat, muss der Fahrerschutz abgeschlossen werden. Dieser greift auch bei Teilschuld je nach Verschuldungsgrad sowie bei anderen Unfällen, wenn es „keine Gegner“ gibt (Anprall an einen Baum, Leitplanke, Brückenpfeiler, Wildunfall usw.).
Auslandsschadenschutz
Sicherlich fahren Sie mit Ihrem Wohnmobil auch ins Ausland? Dann ist der Auslandsschadenschutz unbedingt zu empfehlen, der bei unverschuldeten Unfällen im Ausland bzw. mit ausländischen Fahrzeugen die Entschädigung so leistet, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Die Entschädigungsleistung erfolgt also mind. nach deutschem Recht und kann über die eigene deutsche Wohnmobilversicherung abgewickelt werden.
GAP-Deckung
So lange wie das Wohnmobil über eine Finanzierung bezahlt wird, sollte man die GAP-Versicherung mit einschließen lassen. Gleiches gilt auch bei Leasing.
Rabattschutz
Bei einem Schaden, der über die Haftpflicht oder Vollkasko reguliert wird, erfolgt für den Versicherungsnehmer eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch steigt der Beitrag im darauffolgenden Jahr teils erheblich. Damit die Rückstufung bei der Beitragsberechnung keine Anwendung findet, gibt es die sog. Rabattschutz-Option. Schließt man diese ab, zahlt man zwar etwas mehr Beitrag, jedoch landet man im Schadenfall weich und die Versicherung wird ganz normal weitergestuft – also ohne Rückstufung.
Online Angebotsrechner
Da die Versicherung für Wohnmobile nicht über HSN und TSN funktioniert, benötigen Sie einen Spezial-Rechner. Den Zugang zum Online-Vergleich können Sie hier anfordern und erhalten umgehend eine Email mit dem Link zum Online-Rechner sowie ein paar wichtige Hinweise.
Direktversicherungen für Wohnmobile ohne Beratung
GVV direkt
Verti
- günstige Wohnmobilversicherung ohne Beratung
- Haftpflicht, optional Teilkasko und Vollkasko
- Zuverlässiger und optimaler Schutz für Ihr Wohnmobil
- Hilfe auch im Ausland per Kfz-Schutzbrief
- Fahrerschutzversicherung möglich
- Auslandsschadenschutz
- Eigenschadendeckung
- GAP-Schutz bei Leasing/Finanzierung
- Schutz der Schadenfreiheitsklasse möglich
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist eine zusätzliche Versicherung, um den sog. Hausrat in Ihrem Wohnmobil zu versichern. Grundsätzlich wird zwar das Wohnmobil und auch alle fest verbauten Teile über die Kfz-Versicherung einschl. Teil- und Vollkasko versichert. Jedoch sind alle losen, beweglichen Teile im Wohnmobil darüber nicht versichert. Hierzu benötigen Sie eine separate Inhaltsversicherung. Diese Versicherung ist ähnlich wie eine Hausratversicherung. Jedoch deckt Ihre Hausratversicherung ganz bestimmt nicht den Hausrat in einem Campingfahrzeug mit ab. Gern klären wir für Sie, was in Ihrer Hausratversicherung wirklich versichert ist.
Als Inhalt eines Wohnmobils und damit zu versichern gelten z.B. folgende Dinge: Laptop/Notebook, Handy, Tablet, TV, Fahrräder, Surfbrett, weitere Sportgeräte, Reisegepäck, Foto-/Film/Videokamera, Campingtische und -stühle, alles an losem Hausrat wie Geschirr, Besteck, Küchengeräte, Kaffeemaschine usw.
Schnell werden Sie hierbei auf hohe 4- oder 5-stellige Beträge kommen. Wenn Sie den Inhalt versichert haben möchten, dann fragen Sie es einfach mit bei uns an.
Wohnmobil Versicherungsvergleich mit Service
Fordern Sie Ihr persönliches, kostenloses Angebot für eine passende Wohnmobil-Versicherung bei uns an. Auch die eVB-Nummer zur Zulassung erhalten Sie von uns. Bei einem reinen Versicherungswechsel kümmern wir uns um den vollständigen Wechselvorgang. So haben Sie keinerlei Aufwand.